Schlachthofbetreiber müssen bei Verstößen gegen den Tierschutz kaum mit Strafe rechnen

Schlachthofbetreiber müssen bei Verstößen gegen den Tierschutz kaum mit Strafe rechnen

ID: 725308
(ots) -

Sperrfrist: 20.09.2012 01:00
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Niedersächsische Veterinärbehörden gehen nach Recherchen des
Radiosenders NDR Info gegen Tierschutz-Verstöße in Schlachtbetrieben
nur in Ausnahmefällen mit Geldbußen oder vorübergehenden
Betriebsstilllegungen vor. Wie eine Umfrage des Senders ergab, werden
die meisten Rechtsverstöße nur mit mündlichen oder schriftlichen
Belehrungen geahndet. Dabei geht es beispielsweise um Verstöße wie
falsch angesetzte Betäubungsgeräte oder fehlerhafte
Entblutungsschnitte. Den Angaben der Behörden zufolge hat im
vergangenen Jahr lediglich die Veterinärbehörde der Region Hannover
fünf Mal eine Geldbuße verhängt, in Oldenburg wurde in einem Betrieb
ein Schlachtstopp verfügt.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte kürzlich
erstmals Zahlen zu Rechtsverstößen in Schlachthöfen bekannt gegeben.
Wie es in der der Antwort auf eine kleine Anfrage der
Landtagsfraktion der Grünen heißt, ahndeten die Behörden im Jahr 2011
in der Rinderschlachtung 70 und in der Schweineschlachtung 50
Rechtsverstöße. Eine regelmäßige landesweite Statistik darüber wird
laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium nicht geführt. Dies
wäre "mit einem unverhältnismäßigen, nicht zu rechtfertigenden
bürokratischen Aufwand verbunden", hieß es auf Nachfrage von NDR
Info.

Dem widersprechen Tierschutz-Experten. "Statistiken sind wichtig,
damit man sich ein Bild machen kann, was in den Betrieben passiert",
sagt der Geschäftsführer des Beratungs- und Schulungsinstitut für
Tierschutz bei Transport und Schlachtung (BSI), Martin von
Wenzlawowicz. Von Wenzlawowicz geht zudem davon aus, dass es deutlich
mehr Verstöße gibt, als von den Behörden offiziell festgestellt


werden. Möglicherweise seien sich die amtlichen Veterinäre "nicht
bewusst, dass eine Beanstandung notwendig ist, damit sich die
Verhältnisse wirklich ändern", so von Wenczlawowicz, dessen Institut
sowohl Behörden als auch Schlachthofbetreiber in Tierschutzfragen
berät. Verstöße gegen die Tierschutzschlachtverordnung können mit
einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Rückfragen bitte an: Kersten Mügge (040/4156-3412) oder Carsten
Vick (040/4156-3932), NDR Info Reporterpool.

19. September 2012/RC



Pressekontakt:
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Telefon: 040 / 4156 - 2302
Fax: 040 / 4156 - 2199
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