Unisex: Veränderungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2013

Unisex: Veränderungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2013

ID: 726688

Verbraucherportal informiertüber die BU-Versicherung und über mögliche Auswirkungen der neuen Unisex-Tarife



(PresseBox) - Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer das Geschlecht eines Versicherungsnehmers nicht mehr als Tarifkritierium verwenden. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist von dieser Gleichstellungspflicht betroffen. Sie schützt vor den finanziellen Konsequenzen eines Wegfalls der Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen und gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Bisher mussten Frauen hier aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung tiefer in Tasche greifen. Im kommenden Jahr gleichen sich die Preise der Neuverträge für die Geschlechter allerdings an.
Berufsunfähigkeit: Jeder kann betroffen sein
Eine BU-Versicherung sollte in keinem Versicherungsportfolio fehlen. Laut Statistik muss mittlerweile etwa jeder fünfte Bundesbürger seinen Beruf vorzeitig wegen Krankheit aufgeben. Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenvericherung aber auch als eigenständiger Versicherungsvertrag erhältlich. Das 1A Verbraucherportal hat unter http://www.1a.net/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung alles Wissenswerte zum Thema zusammengestellt. Interessierte erhalten hier u.a. Informationen und Hintergründe in Bezug auf:
- Beiträge und Leistungen
- BU-Rente
- Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
- Risikoberufsgruppen
- Häufige Fragen und Antworten
- Tipps zur Wahl des richtigen Leistungsumfangs
Risikodifferenzierung anhand des Geschlechts unzulässig
Bereits ab 2007 galten innerhalb der Europäischen Union Richtlinien zur geschlechtsneutralen Kalkulation bei Personenversicherungen. Aufgrund von Ausnahmeregelungen konnten die Versicherer aber auch noch weiterhin Beiträge nach geschlechtsabhängigen Kennzahlen berechnen. Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 ist damit aber nun endgültig Schluss. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2011 entschieden. Bis dahin dürfen Neuverträge auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch mit einheitlichen Beiträgen für Männer und Frauen angeboten werden.


BU-Versicherung: Preisniveauverschiebungen möglich
Durch die neuen Unisex-Tarife zahlen Männer und Frauen für die Berufsunfähigkeitsabsicherung bei sonst gleichen Bedingungen künftig einen identischen Beitrag. Je nach Geschlecht hat dies unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der BU-Beiträge wie die Seite http://www.unisextarif.de/berufsunfaehigkeitsversicherung zeigt. Wie stark sich die Anpassungen genau bei den Preisen niederschlagen, ist derzeit allerdings noch ungewiss.
Datum des Abschlusses bedenken
Wer ohnehin plant in naher Zukunft einen BU-Versicherungsvertrag abzuschließen, sollte das Datum seines Vertragsabschluss mit Bedacht wählen, um sich so die individuell günstigeren Konditionen sichern zu können. Wer bis zur Einführung der Unisex-Tarife wartet, muss aber ein höheres Eintrittsalter und einen unter Umständen verschlechterten Gesundheitszustand in Kauf nehmen. Einige Versicherer treten diesem Widerspruch entgegen und bieten verschiedene Übergangslösungen bzw. Umtauschregelungen an.

Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.

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Datum: 21.09.2012 - 10:59 Uhr
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