Clerical Medical Anleger können vielleicht aufatmen

Clerical Medical Anleger können vielleicht aufatmen

ID: 728429

Clerical Medical Anleger können vielleicht aufatmen



GRP RainerGRP Rainer

(firmenpresse) - Kunden des englischen Lebensversicherers Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) dürfen nach den neuesten Entscheidungen des BGH ihre Rechte als gestärkt ansehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied vorliegend erstmals in Sachen CMI. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) folgte er der Auffassung verschiedener Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile; zum Nachteil des englischen Lebensversicherers.

Oftmals soll den Kunden von CMI eine bestimmte Ausschüttung zugesichert worden sein. Diese soll nun an die Kunden zu zahlen sein. Diese Leistungsverpflichtung des Versicherers solle nach dem Urteil unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung gelten.

Obwohl sich der BGH in seinen Urteilen den Oberlandesgerichten anschloss, wurden die Verfahren an diese zurückgewiesen. Die Haftung von CMI solle zwar durch den BGH deutlich dargestellt worden sein, jedoch bedürften die Sachverhalte weiterer Aufklärung. In der Sache selbst sind jedoch wohl keine Abweichungen durch die Instanzgerichte zu erwarten.

Denn das Vorliegen von Auszahlungsansprüchen könne laut BGH nicht von Vornherein einen Schadenersatzanspruch ausschließen. Eine Zurückweisung alleine aus diesem Grund sei somit nicht möglich. Es genüge die Gefahr, dass der abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile birgt, für die Annahme eines Schadens.

Auch bezüglich der Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI soll sich der BGH den Ausführungen der Oberlandesgerichte angeschlossen haben. So sei CMI den bestehenden Aufklärungspflichten teilweise nicht nachgekommen. Insbesondere sei den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt worden. Auch sollen die Kunden nicht ausreichend über die Funktionsweise der Versicherungen aufgeklärt worden seien, so der BGH.



CMI vertrieb zwar verschiedene Modelle seiner Versicherungen, der BGH soll jedoch nicht zwischen den verschiedenen Varianten unterschieden haben. Über die sogenannten Hebelmodelle des EuroPlan und Profit Plan Noble hinaus dürfte das Urteil somit auch auf jeden bei CMI geschlossenen "Wealthmaster-Noble-Vertrag" angewendet werden können.

Betroffene Anleger sollten nach diesen für sie vorteilhaften Urteilen ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Trotz Freifahrt-Schein am Weltkindertag aus dem Zug gewiesen Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.09.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 728429
Anzahl Zeichen: 2697

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Clerical Medical Anleger können vielleicht aufatmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z