Schiffsfonds PCE MS IRÈNE: Ansprüche für Schifffondsanleger
Der Schiffsfonds PCE MS Irène befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Am 27.08.2012 musste das gleichnamige Containerschiff Insolvenz anmelden und befindet sich seitdem in vorläufiger Zwangsverwaltung. Den Fondsanlegern drohen nun hohe Verluste ihres investierten Kapitals. Sie sind jedoch nicht schutzlos gestellt und können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Anleger des Schifffonds PCE MS Irène sollten sich deshalb an die Deutsche Anlegerstiftung wenden. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Deshalb muss im Rahmen einer Anlageberatung umfassend über die bestehenden Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung sowie in bestimmten Fällen über etwaige gezahlte Provisionen aufgeklärt werden. Wurde der Anleger im Beratungsgespräch nicht oder nicht umfassend darüber aufgeklärt, so bestehen gute Chancen, dass er sich von seiner Beteiligung verlustfrei trennen und Schadensersatz von der beratenden Bank und/oder dem Anlageberater fordern kann. Mittlerweile bestätigte die Rechtsprechung sogar in bestimmten Fällen die Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft.
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Datum: 25.09.2012 - 19:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 729287
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Stadt:
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 089 / 59 94 76 44
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
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