Eine echte Wahl ist notwendig

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Eine echte Wahl ist notwendig



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Personen die Macht haben, sollten in demokratischen Wahlen zu ihrem Amt kommen

Am heutigen Mittwoch stellte der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen den Schlussbericht über die Sozialversicherungswahlen 2011 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales vor. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Der Gesetzgeber muss handeln, um die Personen in den Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen besser demokratisch zu legitimieren. Dies ergibt sich aus dem Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahl 2011.

Nur bei zehn von 206 Versicherungsträgern fanden echte Wahlen statt. Die momentanen Absprachen und Mandatszuweisungen der 196 Versicherungsträger werden dem Anspruch eines von Versicherten zu wählenden Gremiums nicht gerecht. Für die 1953 unter Konrad Adenauer eingeführte Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen, bedarf es durchgängig einer echten Wahl. Die Regel muss werden, dass bei allen Sozialversicherungen eine echte Wahl der "Bänke" von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stattfindet. Denn die Selbstverwaltung hat viel Macht. Und Personen die Macht haben, sollten in demokratischen Wahlen zu ihrem Amt kommen. So setzt die Selbstverwaltung den Haushaltsplan und Unfallverhütungsvorschriften fest, entschiede über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und vieles mehr.

Über echte Wahlen kann auch das Bewusstsein bei den Versicherten über Bedeutung der Selbstverwaltung gestärkt werden. Die Sozialversicherung ist eine Versicherung der Bevölkerung und nicht des Staates. Die Unabhängigkeit garantiert die Selbstverwaltung. Sie kann der Politik und der Öffentlichkeit aus ihrem Sachverstand heraus fundierte Lösungsmöglichkeiten unterbreiten."

Hintergrund:

Bei den Sozialwahlen wählen Versicherte und Arbeitgeber jeweils ihre Vertreter in das Gremium der Selbstverwaltung in Renten-, Kranken-, und Unfallversicherung. In den letzten Jahrzehnten hat sich allerdings die "Wahl ohne Wahlhandlung", die sogenannte Friedenswahl, etabliert. Das heißt, dass nur so viele Kandidaten kandidieren, wie Mandate zu vergeben sind. Dies soll sich unter anderem nach den Wünschen des Bundeswahlbeauftragten Gerald Weiß sowie des Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß ändern.




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Datum: 26.09.2012 - 13:15 Uhr
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