Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kirchen / Steuern
ID: 730346
Keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen, aber weiterhin gläubiges
Mitglied bleiben: Diese Art von Kirchenaustritt "light" geht in
Deutschland nicht. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht
unmissverständlich klargestellt. Damit ist der Fall des badischen
Kirchenrebellen Helmut Zapp beendet. Die Entscheidung entspricht den
Bedingungen, die auch beim Austritt aus einem Sportverein gelten: Das
Ende der Mitgliedschaft bedeutet das Ende der Trainingsmöglichkeiten.
Die Kirchen hatten dieses Urteil mit Spannung und auch mit Bangen
erwartet. Ihnen dürfte nun ein Stein vom Herzen gefallen sein, hatte
doch zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz anders
entschieden. Nun bleibt es beim bestehenden Kirchensteuersystem in
Deutschland. Möglicherweise hat ein vom Vatikan bestätigtes Dekret
der Bischofskonferenz aus der vergangenen Woche die Entscheidung der
Richter beeinflusst. Denn das Schreiben geht in die gleiche Richtung.
Bemerkenswert an dem Fall ist vor allem zweierlei: Ausgerechnet
ein emeritierter Professor für Kirchenrecht wollte das Thema
juristisch geklärt wissen. Und vom Staat angestellte Richter mussten
sich mit einer Frage beschäftigen, die in erster Linie die Kirchen
selbst etwas angeht. Die in den vergangenen Jahren verstärkt geführte
Debatte um das Verhältnis von Staat und Kirche ist damit noch lange
nicht beendet.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.09.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 730346
Anzahl Zeichen: 1698
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kirchen / Steuern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).