BGH entscheidet erneut zu Gunsten von Fondsanlegern

BGH entscheidet erneut zu Gunsten von Fondsanlegern

ID: 73152

Bisherige Kick-back-Rechtsprechung gilt auch für geschlossene Fonds – Anleger von Immobilienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds und weiteren Anlagemodellen können wieder hoffen!



(firmenpresse) - Mit Beschluss vom 20.01.2009 hat der BGH nun endgültig klargestellt, dass Anlageberater auch beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren ("kickbacks") offen legen müssen.

In dem seitens des BGH entschiedenen Verfahren hatte ein Anleger eines Medienfonds, die Commerzbank AG verklagt, weil die Bank ihm bei Verkauf der Fondsanteile eine Provisionszahlung der Fondsgesellschaft an die Bank in von Höhe von mindestens 5% verschwiegen hatte.

Nach dem Anlageprospekt floss das bei Zeichnung der Fondsanteile fällige Agio in Höhe von 5% der Zeichnungssumme der Fondsgesellschaft zu.

Tatsächlich wurde dieser Betrag neben weiteren Provisionen aufgrund einer Innenvereinba-rung zwischen der Commerzbank AG und der Fondsgesellschaft an die Bank zu-rückerstattet.

Der BGH kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass es bei der Offenlegung von Rückvergütungen immer um die Frage geht, ob durch die Zahlung von Kick-backs eine Gefährdungssituation für den Kunden geschaffen wird.

Diese Gefährdungssituation wurde seitens des BGH nun grundsätzlich bejaht, da aufgrund der Provisionszahlungen durch die Fondsgesellschaft auf Seiten der Berater ein ganz erheblicher Anreiz besteht, dem Kunden diese Anlageformen zu empfehlen.

Nach der Entscheidung des BGH sind Anlageberater aufgrund dieser Gefährdungslage verpflichtet, den Kunden über diese Rückvergütungen (Provisionen) aufzuklären und zwar unabhängig von der Höhe dieser Zahlungen.

Der BGH wies zudem darauf hin, dass es keinen Unterschied macht, ob der Berater Aktien- oder Medienfonds vertreibt. Der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt sei schließlich gleich.

„Der Beschluss stellt eine entscheidende Weichenstellung für geschädigte Anleger dar. Nach der Entscheidung des BGH kommen nun für eine Vielzahl geschädigter Anleger von Medien-, Aktien- und Immobilienfonds Schadenersatzansprüche in Betracht, wenn sie seitens ihrer Berater über etwaige Provisionszahlungen nicht aufgeklärt worden sind, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits bundesweit eine Vielzahl von ge-schädigten Kapitalanlegern vertritt.



Anleger von geschlossenen Fonds sollten daher prüfen lassen, ob aufgrund dieser neuen Entscheidung des BGH auch ihnen Schadenersatzansprüche gegen die finanzierenden Banken oder Anlageberater zustehen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über CLLB Rechtsanwälte:



Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Alfred Wieder AG unterstützt schwerkranken Säugling Finanzenguide.de - Basisinformationen rund um das Thema Finanzen
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 16.02.2009 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 73152
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.02.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1141 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH entscheidet erneut zu Gunsten von Fondsanlegern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Vertrag über Online-Coaching nichtig ...

München, 15.07.2025. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 eine wegweisende Entscheidung zum Thema hochpreisige Online-Coachings getroffen. Der BGH stellte klar, dass die Coaching-Verträge in der Regel nichtig sind, wenn der Anbiet ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z