Matsch und Schnee heben in Österreich das ein oder andere Parkverbot auf

Matsch und Schnee heben in Österreich das ein oder andere Parkverbot auf

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Matsch und Schnee heben in Österreich das ein oder andere Parkverbot auf



(pressrelations) -
(Zürich/Innsbruck, den 02. 10. 2012) Österreichs Verkehrsexperten haben sich vorgenommen, den teils beachtlichen Schilderwald einzudämmen, und nehmen dafür mitunter auch kuriose Situationen in Kauf. So gibt es seit vergangenem Jahr zunehmend wieder gelbe Linien am Fahrbahnrand beziehungsweise auf dem Randstein. Eine durchgehende, nicht unterbrochene Linie steht für ein Halteverbot, die unterbrochene gelbe Linie für ein Parkverbot. "Im Winter wird es dann allerdings diffizil", warnt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch
Partner in Innsbruck. "Die gelben Linien gelten nämlich nur dann, wenn sie klar erkennbar sind. Verdecken Schnee, Schmutz oder darauf abgestellte Gegenstände die Linien, ist das Verbot aufgehoben."

Tramposch, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, rät allen Winterurlaubern, sich mit Beweismitteln zu wappnen: "Steht das Fahrzeug mehrere Tage auf einer dünnen Schneedecke und setzt Tauwetter ein, kommt man schnell in Beweisnotstand." Für die Verkehrskontrolle nach der Schmelze ist ein so abgestelltes Auto eine verkehrswidrig abgestelltes Auto. Und das kostet.

Die gelben Bodenmarkierungen waren eigentlich 1994 abgeschafft worden. Nun gelten sie wieder als zeitgemäß, denn sie können dazu beitragen, weniger Verkehrsschilder aufzustellen. "Die Experten sagen, dass weniger Schilder besser geeignet sind, die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers auf sich zu ziehen", erläutert Tramposch, dessen Kanzlei dem internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) angehört, "damit könnte ein Plus an Verkehrssicherheit gewonnen werden." Also wurden die gelben Linien 2011 reanimiert.

Wirklich Klarheit brachte das für die Verkehrsteilnehmer jedoch nicht. Denn die Variante, ein Halte- und Parkverbot mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck zu bringen, ist nur eine Möglichkeit, die den Planern eingeräumt wurde, keine Verpflichtung. Außerdem ist die Wirkung der gelben Linien bei Nicht-Sichtbarkeit nur dann aufgehoben, wenn keine anderen entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind oder ander Halte- oder Parkverbote gelten.



Konsequent angewendet bedeuten die gelben Linien im Gegenzug weniger Schilder. Ob Matsch- und Tauwetter dann zu mehr Kontrollen führen, ist bisher noch offen. "Da die Bestimmung noch recht neu ist, gibt es hierzu, soweit überblickbar, noch keine oberstgerichtliche Rechtsprechung", merkt Verkehrsrechtler Tramposch an, "es wird sich daher erst noch zeigen, ob und inwieweit sich die gelben Bodenmarkierungen etablieren." Vorsicht ist bei Matsch, Schnee und längeren Standzeiten jedenfalls angebracht.

Hinweis für die Redaktion:

Die Geneva Group International (GGI) ist eine der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. 345 Mitgliedsfirmen mit 551 Büros und 19.513 Mitarbeitern weltweit beraten Kunden in 94 Ländern. Im Jahr 2011 haben sie einen kumulierten Umsatz von 4,287 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Tramposch
Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

Fachfragen beantwortet gerne:

Dr. Hubert Tramposch
Tramposch
Partner
Franz-Fischer-Straße 17a
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0) 512 | 57 17 57
Telefax: +43 (0) 512 | 58 71 59
E-Mail: office-innsbruck@tramposch-partner.com
Internet: www.tramposch-partner.com


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Datum: 02.10.2012 - 12:15 Uhr
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