Stiftungen schützen jedes Vermögen - auch kleine
DRT räumt mit dem Klischee auf, Stiftungen sind nur etwas für Reiche
Sascha Wiesmann(firmenpresse) - Köln, 04. Oktober 2012******Immer wieder trifft man auf das Vorurteil, nur wirklich vermögende Menschen können sich eine Stiftung leisten. Die Stiftungsmanufaktur mit Sitz in Köln hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit dem weitverbreiteten Klischeedenken aufzuräumen. Denn die Rechtsform der Stiftung ist ein flexibles, individuell anpassbares Instrument, mit dem jeder sein Hab und Gut, ob Immobilien und Kunst oder Unternehmensanteile, schützen kann, egal wie groß oder klein dieses Vermögen ist. Mit einer Stiftung bewahrt der Stiftungsgründer sein Vermögen vor dem Zugriff Dritter und bestimmt über den Verbleib des Vermögens und wer darüber verfügen oder wer davon profitieren soll. Damit ist die Stiftung für eine maßgeschneiderte Nachfolgeplanung ein unerlässliches Instrument, da sie z.B. Erbstreitigkeiten vermeidet.
"Ich bin immer wieder fasziniert von den vielfältigen Möglichkeiten und der sehr individuell gestaltbaren Rechtsform Stiftung. Jede Stiftung ist so einzigartig wie seine Stifter. Die Kernphilosophie der DRT Stiftungsmanufaktur liegt darin, die vermeintlich elitäre Rechtsform Stiftung in der breiten Bevölkerung allen Schichten sinnvoll zur Verfügung zu stellen. Bei den Vermögenden ist dies selbstverständlich, in der Mittelschicht jedoch völlig unbekannt. Wir entwickeln Konzepte und machen uns losgelöst von den vorhandenen Vermögenswerten über individuelle Stiftungen Gedanken. Die Kombination von Eigen- und Gemeinnutz im Sinne des Stifters seinem Willen entsprechend umzusetzen, das ist unsere Aufgabe und Herausforderung in Einem", erklärt Sascha Wiesmann, Vorstand der Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung.
Das Mindestgründungskapital für eine selbständige Stiftung beträgt nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung mindestens 50.000 EUR. Stiftungsgründer können Privatpersonen, Unternehmer oder Unternehmen sein. Generell unterscheidet man zwischen einer gemeinnützigen und einer nicht gemeinnützigen Stiftung.
Die gemeinnützige Stiftung fördert gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Anerkennung erfolgt durch die Finanzbehörde. Der Stiftungsgründer genießt steuerliche Subventionen seiner Zuwendung bzw. Kapitalgabe. Nach der Anerkennung als gemeinnützig kann die Stiftung eine steuerbegünstigende Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Im Fokus steht die Förderung des Gemeinwohls sowie die steuerliche Subvention. Wobei eine Stiftung trotz der hohen steuerlichen Subvention nicht als Steuersparmodell geeignet ist.
Die nicht gemeinnützige Stiftung fördert nicht ausschließlich oder gar keine gemeinnützigen Zwecke. Der Stiftungsgründer genießt keine steuerliche Subvention seiner Zuwendung. Im Fokus steht hier die langfristige Sicherung und der Schutz von z.B. Unternehmensanteilen, Familienbesitz und die Weitergabe von ideellen Werten an nachfolgende Generationen als Erbschaftslösung.
Bei der Familien Stiftung geht es in erster Linie darum, die Familienwerte und das Familienvermögen zu sichern und auszubauen.
Die Unternehmensträger-Stiftung ist eine sinnvolle Alternative zu klassischen Rechtsformen wie z.B. GmbH oder Limited.
Die pauschaldotierte UnterstützungsKasse in Form einer Stiftung (UKS) ist ein individuell für ein Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung.
Die DRT Stiftungsmanufaktur berät Stifter und gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützt diese mit ihrem Dienstleistungsangebot bei Errichtung, Konzeption und Verwaltung von Stiftungen. Als Treuhänder von Stiftungen übernimmt die DRT eine überproportionale Verantwortung. Mit den übernommenen Dienstleistungen führt die DRT den in der Stiftungssatzung festgeschriebenen Stifterwillen aus. Oberstes Ziel ist die transparente Verwaltung. Gerade bei gemeinnützigen Anliegen ist dies eine der wichtigsten und vordergründigsten Aufgaben. Zur Wahrung der Interessen und Produktqualität der Stifter und des Gemeinwohls setzt die DRT auf neutralen Sachverstand und die Erfahrung von unabhängigen Beraterkreisen und Kontrollorganen.
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Über die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung
Die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung ist Spezialist für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Neben einigen Publikums-Stiftungen konzipiert und verwaltet die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung individuell auf den Stifter zugeschnittene Modelle sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Vereine und Verbände. Die Deutsche Renten- Treuhand DRT Stiftung berät Stifter und gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützt diese mit ihrem Dienstleistungsangebot bei der Errichtung, Konzeption und Verwaltung von Stiftungen.
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Datum: 04.10.2012 - 10:45 Uhr
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Köln, 28. November 2012****** Die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Erkennen doch viele Privatpersonen aber auch Unternehmer bzw. Unternehmen die Möglichkeiten und Flexibilität der Rechtsform Stiftung. Sascha Wiesmann, Vorstand der Stif
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