Für den Fall der Fälle: Die Patientenverfügung

Für den Fall der Fälle: Die Patientenverfügung

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Mit einer schriftlichen Verfügung kann man sicherstellen, dass man auch bei eingeschränktem oder erloschenem Bewusstsein so behandelt wird, wie man es möchte. In der nächsten Ausgabe vom Pflegemagazin wird dieses Thema ausführlich behandelt.



(firmenpresse) - Herdecke, 04.10.2012 (pk-k) Wann, wo und unter welchen Bedingungen unser irdisches Leben einmal an sein Ende gelangen wird, wissen wir nicht. Es kann ein friedlicher Abschied sein, der uns dann beschieden ist oder es können Umstände sein, die gravierende Entscheidungen erfordern – auch wenn wir dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, sie zu treffen. Um die Situation für die dann beteiligten Personen zu erleichtern, ist es gut und angebracht, den eigenen Willen, die eigenen Vorstellungen und Wünsche in einer so genannten Patientenverfügung niederzulegen. So ein Dokument kann von großer Bedeutung sein und sollte eigentlich von jeder Person, auch und gerade in noch unbeschwerten Zeiten, ausgefüllt und sicher hinterlegt werden.

Besonders in den vergangenen Jahrzehnten hat sich auf dem Gebiet der Medizin vieles getan. Besonders die Intensivmedizin hat Fortschritte gemacht, so dass es heutzutage möglich ist, durch Apparate und Medikamente ein Menschenleben wesentlich länger zu erhalten, als es vordem noch der Fall war. Das bringt entscheidende Vorteile mit sich, birgt aber auch die Gefahr, dass etwas geschieht, was man selbst für sich so nicht will.

Die Möglichkeiten der modernen Medizin

Nach Unglücken oder bei schweren Erkrankungen ist es mittlerweile unter Umständen möglich, ein Leben zu erhalten bzw. ein Sterben hinauszuzögern, nur weil der betroffene Mensch intensivmedizinisch aufwändig behandelt wird. Dazu kann auch gehören, dass ein Mensch nach vollkommenem Verlust seines Bewusstseins nur darum noch weiterlebt, weil er an Maschinen angeschlossen wurde, auch wenn es für ihn keine Möglichkeit der Genesung mehr gibt. Ein solcher Zustand kann zum Beispiel der so genannte Hirntod sein. Das ist ein Zustand, bei dem die Tätigkeiten des Gehirns sehr wahrscheinlich vollkommen erloschen sind und der Weg des Sterbens unumkehrbar geworden ist. Die letzten vitalen Funktionen des Leibes werden in einem solchen Zustand nur noch durch Maschinen aufrecht erhalten. Die meisten Menschen sehen es als unwürdig an, ein Leben unter solchen Umständen noch zu erhalten. Wie also weiter verfahren?



Wenn es einmal soweit gekommen ist, dass Bewusstsein und Verfügungsfähigkeit eines Menschen vollständig erloschen sind, brauchen die behandelnden Ärzte sichere Hinweise darauf, was ein Patient für einen solchen Fall für sich wünscht. Ansonsten muss die Behandlung unter Einsatz aller Möglichkeiten fortgesetzt werden. Wenn dann Angehörige nach dem Willen des Patienten gefragt werden, ist es eine große Erleichterung, wenn der Patientenwille sorgfältig und vor allem rechtssicher dokumentiert ist.

Rechtssichere Formulare

Für Patientenverfügungen gibt es gut durchdachte Formulare. Rechtlich und medizinisch sind sie auf dem aktuellen Stand. Ergibt sich später eine ernste Situation, in der es um die weiteren Schritte der Gestaltung der letzten Lebensphase oder des Sterbens geht, können die behandelnden Ärzte genau die Wünsche erfüllen, die der Patient für sich so geäußert hat. Eigentlich wunderbar beruhigend! Nur den ersten, wichtigen Schritt muss jeder für sich selbst tun, nämlich eine Patientenverfügung ausfüllen – so lange es dafür noch Zeit ist. Bei der Mein PflegeService GmbH in Castrop-Rauxel können diese Formulare telefonisch kostenlos angefordert werden: 0800 - 9739739Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 04.10.2012 - 16:00 Uhr
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