Schließung des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird anscheinend verlängert
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Die Krise der offenen Immobilienfonds soll inzwischen offenbar auch den SEB ImmoPortfolio Target Return Fund erreicht haben.
GRP Rainer(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 scheint sich dieser mit zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds einzureihen. Viele dieser Fonds leiden derzeit an großen Schwierigkeiten und wurden erst jüngst geschlossen oder befinden sich teilweise bereits in der Liquidation. Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile des Target Return ausgesetzt worden sein. Nun sei angekündigt worden, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate zu verlängern.
Durch den Verkauf von Immobilien in den nächsten neun Monaten sollen die Initiatoren des Fonds nun planen, die Liquidität wiederherzustellen. Ob die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme bei diesem offenen Immobilienfonds den erhofften Erfolg bringen wird, ist jedoch nicht vorhersehbar. Der Erfolg dieses Vorhabens hängt schlussendlich davon ab, ob für die entsprechenden Immobilien Käufer gefunden werden können, und welche Erlöse hierbei erzielt werden.
Sollte nicht genügend Liquidität hergestellt werden können, könnte dem SEB ImmoPortfolio Target Return Fund unter Umständen - wie zum Beispiel dem Fonds SEB Immoinvest ? die Abwicklung drohen.
Anleger sind oftmals bereits im Zuge der Fondsvermittlung falsch beraten worden. Dies kann zum Beispiel dann gegeben sein, wenn der Vermittler die Sicherheit des Fonds betont und herausgestellt hat, dass für das investierte Kapital keinerlei Gefahren drohen und er die Möglichkeit der Schließung oder Liquidation des Fonds nicht genannt hat. Betroffenen Anlegern ist daher zu empfehlen, nicht die weitere Entwicklung des Fonds ohne weiteres abzuwarten. Vielmehr sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Fondszeichnung von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Betroffenen Anlegern ist anzuraten, sich umgehend rechtlich beraten lassen, da unter Umständen kurze Verjährungsfristen drohen können.
Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist unerlässlich, da Schadenersatzansprüche stets eine Frage des Einzelfalles sind und nicht pauschal beurteilt werden können.
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Datum: 04.10.2012 - 19:45 Uhr
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