Vergaberechtliche Klärung der Gleichwertigkeit von Qualifikationsnachweisen im Kanalbau

Vergaberechtliche Klärung der Gleichwertigkeit von Qualifikationsnachweisen im Kanalbau

ID: 735758

(firmenpresse) - "Die von der Gütegemeinschaft Kanalbau empfohlenen und von vielen Kommunen verwendeten Formulierungen in Kanalbau-Ausschreibungen sind vergaberechtlich weitgehend unzulässig." Mit dieser Aussage informierte Gerhard Winkler, Geschäftsführer der Zertifizierung Bau GmbH aus Berlin, am 29. September 2012 den für Kanalbau zuständigen Fachbeirat über neue rechtliche Bewertungen.

Er legte hierzu den Schlussentwurf des ausführlichen Rechtsgutachtens einer der führenden Vergaberechtskanzleien Deutschlands vor, deren Ergebnisse in den nächsten Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Hintergrund ist, dass viele Kommunen bei Ausschreibungen ausschließlich Qualifikationsnachweise der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau akzeptieren und Zertifikate der Zertifizierung Bau zur Fremdüberwachung Kanalbau als Nachweis der Eignung von Unternehmen ablehnen.

Das Rechtsgutachten mache deutlich, dass Kommunen prinzipiell zwar konkrete Anforderungen an die Fachkunde der Unternehmen stellen dürfen und sich hierzu auch der Bestätigung von unabhängigen Stellen bedienen dürften, mit denen die Unternehmen die Einhaltung dieser Anforderungen nachweisen könnten. Dabei müssten die Kommunen aber die Bestätigungen gleichwertiger "anerkannter" Stellen akzeptieren. Aufgrund der einschlägigen Vergaberegelungen auf europäischer und nationaler Ebene betrifft dies insbesondere akkreditierte Zertifizierungsstellen, die einer ständigen unabhängigen Überwachung ihrer Fachkunde, Neutralität und Unabhängigkeit unterliegen.

Derartige Akkreditierungen dürften in Deutschland ausschließlich durch die DAkkS vorgenommen werden, die die strikte Einhaltung der für Zertifizierungsstellen europaweit geltenden Normen und Richtlinien prüfe. Die Zertifizierung Bau sei bereits seit vielen Jahren für die Zertifizierung von QM-Systemen sowie verschiedenen Fachunternehmerzertifizierungen im Tiefbau akkreditiert. Seit dem vergangenen Jahr sei die Akkreditierung auch auf die Fremdüberwachung Kanalbau erweitert worden.



Konkret bedeute dies, dass Nachweise der Zertifizierung Bau von öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich ohne jede Einschränkung akzeptiert werden müssten. Insbesondere könne die Unabhängigkeit und Fachkunde der Zertifizierung Bau auf Grund ihrer Akkreditierung von öffentlichen Auftraggebern nicht in Zweifel gezogen werden. Dies gelte jedoch nicht bei Nachweisen der RAL-Gütegemeinschaft. Denn die Gütegemeinschaft unterliege - soweit erkennbar - weder einer unabhängigen Überwachung ihrer Tätigkeiten, die den Anforderungen der Akkreditierungsverordnung genüge, noch sei sie akkreditiert.

"Das Rechtsgutachten könne dazu führen, dass Unternehmen prüfen, ob bei erfolgten oder künftigen Vergaben, die diese rechtlichen Vorgaben nicht beachten, Schadensersatzforderungen an die jeweilige Kommune gerichtet werden könnten." Winkler weiter: "Nachdem es jahrelang ein Monopol der Gütegemeinschaft Kanalbau gegeben hat, stehen wir heute vor der Situation, dass ausschließlich die Zertifizierung Bau akkreditierte Stelle in diesem Bereich ist, deren Unabhängigkeit und Fachkunde daher nicht in Zweifel gezogen werden kann. Es kann jedoch nicht unser Ziel sein, ein altes Monopol durch ein neues zu ersetzen. Wir stellen uns dem Wettbewerb und appellieren an die RAL-Gütegemeinschaft, sich ebenfalls einer Überprüfung ihrer Tätigkeiten bzw. einer Akkreditierung zu stellen."
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Datum: 04.10.2012 - 20:59 Uhr
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