Deutsche Imkerverbände: EU-Kommission will Honig-Urteil der Europarichter aushebeln
ID: 737081
im Honig dulden? Ja, wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht.
Denn die versucht derzeit, das "Honig-Urteil" des Europäischen
Gerichtshofs vom September letzten Jahres auszuhebeln.
Erreichen möchte dies die Kommission mit einer Novelle der
Honigrichtlinie von 2001. Dieser Richtlinie folgend, hatte der
Europäische Gerichtshof entschieden, dass Pollen im Honig wie eine
Zutat zu behandeln sei, da er auch beim Schleudern, also durch das
Eingreifen des Imkers, in den Honig gelange. Darauf fußt im
Wesentlichen die Entscheidung der Europarichter, dass Honig durch
Pollen nicht zugelassener Gentechnikpflanzen seine Verkehrsfähigkeit
verliert. Die EU-Kommission möchte nun in der neuen Honigrichtlinie
festschreiben, dass Pollen keine Zutat, sondern ein natürlicher
Bestandteil des Honigs ist. Genauso hatte die Kommission bereits in
der Verhandlung vor dem EuGH argumentiert, wurde jedoch von den
Richtern deutlich zurückgewiesen: "Mit der vorgeschlagenen
Auslegung", erklärten sie wörtlich in ihrer Urteilsbegründung, "würde
das Ziel der menschlichen Gesundheit beeinträchtigt, da ein
Lebensmittel wie Honig keiner Kontrolle hinsichtlich seiner
Unbedenklichkeit unterläge, auch wenn er in hohen Mengen genetisch
verändertes Material enthalten würde."
Ungeachtet dieser klaren Aussage für den Verbraucherschutz
versucht die Kommission nun nachträglich durch eine Änderung der
Richtlinie dem Urteil die Grundlage zu entziehen. Käme sie damit
durch, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass auch gentechnisch
veränderter Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs ist. Dies
zeigt sowohl die Gefährlichkeit als auch die Absurdität der geplanten
Novelle der Honigrichtlinie. Sie könnte letzten Endes dazu führen,
dass selbst Honig, der vollständig oder zu großen Teilen aus
Gentechnik-Raps stammt, nicht mit einem Hinweis auf die Gentechnik
gekennzeichnet werden muss.
Die Kommission gibt vor, mit ihrem Vorstoß den Imkern eine
Erleichterung zu verschaffen, damit sie für ihren Honig keine
Zutatenliste angeben müssen. Das müssen sie jedoch nach Auffassung
von Rechtsexperten ohnehin nicht. Im Zweifelsfall wäre eine Angabe
"enthält Blütenpollen" völlig ausreichend. Würde es der Kommission
tatsächlich nur darum gehen, eine Zutatenliste für Honig zu
vermeiden, wäre es naheliegend und vollkommen ausreichend, nicht die
Honigrichtlinie, sondern das allgemeine
Lebensmittelkennzeichnungsrecht zu ändern. Dieses enthält bereits
eine Liste von Lebensmitteln, für die keine Zutatenliste erforderlich
ist. Käse ist beispielsweise darin enthalten, Honig dagegen bislang
noch nicht.
Thomas Radetzki, Sprecher des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor
Agrogentechnik, ist empört: "Man tut uns mit der geplanten Änderung
definitiv keinen Gefallen. Denn es waren ja gerade wir Imker, die im
Interesse der Transparenz und Wahlfreiheit für unsere Kunden das
Honig-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten haben. Hier
soll offenbar eine Richtlinie geändert werden, weil sie den
Interessen der Gentechniklobby widerspricht."
Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes, sagt: "Die
meisten Imker stehen in direktem Kontakt zu ihren Kunden und können
sich nicht hinter Kennzeichnungsregeln verstecken. Als in meiner
Heimatregion, dem Landkreis Kitzingen, Genmais angebaut wurde,
mussten wir Imker unseren Kunden Rede und Antwort stehen. Der
Vorschlag der Kommission löst keines unserer Probleme mit dem Anbau
gentechnisch veränderter Lebensmittel." Und Walter Haefeker,
Präsident des Europäischen Berufsimkerverbandes EPBA, ergänzt: "Wir
haben auch auf europäischer Ebene der Kommission gegenüber immer
wieder deutlich gemacht, dass wir auf der Gleichstellung unserer
Kunden bei der Ausübung ihrer Wahlfreiheit in punkto Gentechnik
bestehen." Nach Ansicht der Imkerverbände möchte die EU-Kommission
mit ihrem Vorstoß verhindern, dass die Imker aus Schäden durch die
Verunreinigung ihres Honigs mit verbotener Gentechnik Schutz- oder
gar Schadensersatzansprüche ableiten könnten. Genau das könnte schon
bald passieren. Denn Imker Karl Heinz Bablok möchte derzeit auf Basis
des Honig-Urteils der Europarichter vor dem Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig durchsetzen, dass seine Bienen und sein Honig vor
verbotener Gentechnik geschützt werden. Konkret heißt das, dass ein
Umkreis von zehn Kilometern um seine Bienenstände frei von solchen
Pflanzen sein muss, denn so weit fliegen Bienen auf der Suche nach
Nektar und Pollen.
Deutscher Imkerbund e. V., www.deutscherimkerbund.de Deutscher
Berufs und Erwerbs Imker Bund, www.berufsimker.de Mellifera e. V.,
www.mellifera.de Bundesfachgruppe Demeter Bienenhaltung,
www.demeter.de Bundesfachausschuss Imkerei, Bioland, www.bioland.de
Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker e.V. European
Professional Beekeepers Association, www.professional-beekeepers.eu
Pressekontakt:
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dib.presse@t-online.de
0228/932920
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Datum: 08.10.2012 - 11:19 Uhr
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