Wahl von Andrea Fischer wird am 15. Oktober wiederholt
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Geheime Wahl vom 25. September kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden
Als Ergebnis der Überprüfung stellte Jagau fest, dass die von der Gruppe CDU/Freie Wähler geäußerte Kritik an dem verwendeten Stimmzettel bzw. dessen Erläuterung durch den Versammlungsvorsitzenden einer rechtlichen Würdigung nicht Stand hält. Bezüglich des Stimmzettels, der bereits bei den Wahlen von Regionsrätin Barbara Thiel und Regionsrat Ulf-Birger Franz ohne Beanstandungen verwendet worden war, stellte Jagau fest: "Bei einer Personenwahl kommt es nur darauf an, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Die Differenzierung nach Gegenstimme und Enthaltung ist für die Feststellung des Ergebnis nicht erheblich."
Gleichzeitig sei im Rahmen der Rekonstruktion des Sachverhaltes allerdings deutlich geworden, dass nicht alle Abgeordneten die hierfür bereit gestellte Wahlkabine genutzt hätten. "Die Anforderungen für eine geheime Wahl sind daher nicht von allen Abgeordneten eingehalten worden." Für die Bewertung der Rechtsfolgen dieses Sachverhaltes ist entscheidend, ob bei einer Nutzung der Wahlkabine durch alle Abgeordneten ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre. Die Befragung von vier Mitgliedern des Wahlausschusses hat hierzu ergeben, dass nach deren Beobachtung lediglich Regionsabgeordnete, die keinerlei Kennzeichnung des Stimmzettels vorgenommen haben, auf den Gang in die Wahlkabine verzichtet haben. Dies allein wäre für das Ergebnis der Wahl ohne Bedeutung. "Allerdings konnten die befragten Mitglieder des Wahlausschusses nicht garantieren, den Wahlgang vollständig und lückenlos im Blick gehabt zu haben. Daher lassen sich letzte berechtigte Zweifel an der Gültigkeit der Wahl nicht ausräumen" sagte Jagau.
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Datum: 08.10.2012 - 16:45 Uhr
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