Neue OZ: Kommentar zu Computer / Internet / Medien / Fernsehen
ID: 737688
Unter Marketing-Gesichtspunkten ist verständlich, dass Google die
Einführung seiner neuen YouTube-Kanäle mit großem Optimismus
begleitet. Dass der Internetkonzern damit die deutsche
Fernsehlandschaft revolutioniert, darf aber getrost ausgeschlossen
werden.
Zum einen liegt es in der Natur von Nischenprogrammen, keine
nennenswerten Marktanteile zu erzielen, mangels Nachfrage wird das
YouTube-Fernsehen also mitnichten zum Massenphänomen werden. Zum
anderen sind internetfähige TV-Geräte in Deutschland noch längst
nicht so weit verbreitet, dass die Webkanäle die Wohnzimmer zeitnah
erobern könnten. Zumal selbst wer die neue Technik hat, nicht ohne
hinderliche Ladezeiten zwischen TV- und Internetprogrammen wechseln
kann.
Einiges spricht also dafür, dass Google es ernst meint und keinen
Frontalangriff auf die TV-Sender plant. Vielmehr steht zu vermuten,
dass Google mit seinem neuen Angebot vor allem auf den mobilen Markt
abzielt und die Spartenkanäle in erster Linie für Smartphone- und
Tablet-Nutzer produzieren lässt. Eine Integration von TV-Inhalten in
YouTube würde das ebenfalls googleeigene mobile Betriebssystem
Android jedenfalls massiv aufwerten, und so die Hauptkonkurrenten
Apple und Windows auf Abstand halten. Gut möglich also, dass die
eigentliche YouTube-Revolution anderswo losbricht: unterwegs.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.10.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 737688
Anzahl Zeichen: 1665
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 164 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Computer / Internet / Medien / Fernsehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).