Visafreiheit für Serbien und Mazedonien aussetzen

Visafreiheit für Serbien und Mazedonien aussetzen

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Visafreiheit für Serbien und Mazedonien aussetzen



(pressrelations) -
Trend zum Missbrauch muss gestoppt werden

Die Zahl der Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien ist in diesem Jahr stark gestiegen. Der Rat der EU-Justiz- und Innenminister beschäftigt sich damit auf seiner Tagung am 25. Oktober. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

"Seit Januar dieses Jahres haben mehr als 7.000 Menschen aus Serbien und Mazedonien in Deutschland Asyl beantragt. Die Anerkennungsquote liegt bei null Prozent. Das heißt, dass das Grundrecht auf Asyl massiv missbraucht wird. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli sind die Sozialleistungen in Deutschland nochmals attraktiver geworden. Wichtig ist es deshalb, durch einen Beschluss auf EU-Ebene zügig die Visafreiheit für diese Staaten auszusetzen. Dies wird derzeit in Brüssel verhandelt. In die Diskussion über Visumfreiheit für andere Staaten müssen diese negativen Erfahrungen mit Serbien und Mazedonien einfließen.

Derzeit erhält ein alleinstehender erwachsener Asylbewerber bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von zwei Monaten ohne Rechtsbehelfsverfahren rund 700 Euro plus Heimfahrtkosten, ohne dass ein berechtigtes Asylbegehren besteht. Zusätzliche Anreize wie etwa eine lange Verfahrensdauer oder die frühzeitige Möglichkeit der Arbeitsaufnahme sind dringend zu vermeiden. Denn eine Mischung aus attraktiven Sozialleistungen und Visafreiheit führt zwangsläufig zum Missbrauch des Rechts auf Asyl. Die Abschaffung früherer Anreize wie Reisebeihilfe und Starthilfe war richtig und konsequent. Durch sehr schnelle Verfahrensbearbeitung und zügige Ausreise muss nun der Trend zum Missbrauch gestoppt werden, bis es zu einer Aussetzung der Visafreiheit kommt."

Hintergrund:

Über die Wiedereinführung der Visumpflicht kann nur auf europäischer Ebene entschieden werden, da Kurzzeitvisa in der EU vergemeinschaftet sind. Für die Rücknahme oder Suspendierung wäre eine Änderung der Visum-Verordnung der EU notwendig (539/2001). Die Anerkennungsquoten für Antragsteller aus Serbien und Mazedonien liegen im Jahr 2011 und von August bis September 2012 bei jeweils 0,0 Prozent. Auch die Quoten beim sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes) waren im Jahr 2011 (Serbien: 0,4 Prozent, Mazedonien: 0,3 Prozent) und von Januar bis August 2012 (Serbien: 0,3 Prozent, Mazedonien: 0,1 Prozent) jeweils sehr gering.




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Datum: 09.10.2012 - 12:15 Uhr
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