KFZ Direktregulierung nach einem Autounfall
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KFZ Direktregulierung nach einem Autounfall
Die Direktregulierung durch die Kfz Versicherung kommt im Falle eines Nichtverschuldens des Versicherten zum tragen. Die schnelle und unkomplizierte Abwicklung ist insbesondern bei Schadensfällen im Ausland sehr vorteilhaft, weil die geschädigten Versicherten bei der Schadensregulierung durch die Versicherung ihr beschädigtes Fahrzeug schnell reparieren können. Zudem steht dem Versicherten durch die schnelle Reparatur seines Fahrzeugs durch die Direktregulierung der eigenen Versicherung, umso schneller das Fahrzeug fahrtauglich zur Verfügung.
Die Abwicklung des Schadensfalles beinhaltet, dass die Versicherung des geschädigten Versicherten sich nicht persönlich um die Schadensregulierung kümmern muss, sondern der Versicherer übernimmt sofort und unbürokratisch den Fall der Schadensregulierung. Der Versicherte hat in dieser Konstellation die entsprechende Sicherheit, dass sein Schaden sofort reguliert wird und erhebliche Zeitverzögerungen bei der Schadensregulierung ausbleiben. In einigen Fällen wird aber zur Schadensregulierung bei der direkten Regulierung eine Vertragswerkstatt von der Versicherung vorgeschrieben, die die Reparatur des Unfallfahrzeugs durchführt.
Dem Unfallgeschädigten wird durch diese unbürokratische Schadensregulierung gegenüber einer normalen Versicherung nicht in die Pflicht genommen selbst aktiv zu werden und einen Gutachter einzuschalten und um einen Kostenvoranschlag einzuholen. Meistens müssen dann die geschädigten Versicherten hergehen und in Vorleistung treten und den Schaden zuerst selber bezahlen. Im Anschluß daran werden die Kosten erst bezahlt und bei Problemen und Unstimmigkeiten könnten dann auch noch Rechtsanwälte ins Geschehen eingreifen, die dann die endgültige Schadensregulierung hinauszögern könnten. In diesem Fall könnte auch noch beim einem Rechtsstreit gegen die gegnerische Versicherung zusätzliche Kosten für ein Gerichtsverfahren aufkommen. Diese Probleme fallen bei der Versicherungsform der direkten Regulierung komplett weg, weil die Versicherung des geschädigten Versicherten die Regressforderung gegen die Versicherung des Unfallverursachers komplett übernimmt.
Mehr zum Ablauf der direkten Regulierung unter www.kfzversicherungsvergleich.net/direktregulierung.php
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Datum: 11.10.2012 - 11:15 Uhr
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