Ein Regelinsolvenzverfahren muss nicht zwangsläufig das Ende der Selbständigkeit bedeuten.
ID: 740222
Ein auf dem Gebiet des Insolvenzrechts spezialisierter Rechtsanwalt berät Sie.
Das Regelinsolvenzverfahren eröffnet Selbstständigen und Freiberuflern als auch Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (juristische Person) wie die GmbH und die AG die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Insolvenzplans eine Sanierung des Unternehmens zu erreichen.
Es findet darüber hinaus auch bei ehemals selbstständig tätigen Personen Anwendung, wenn
•sie mehr als 19 Gläubiger haben,
•Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z.B. Bundesagentur für Arbeit (BfA)
•Forderungen aus Steuern und Sozialabgaben, z.B. Finanzamt wegen Lohnsteuer,
•Forderungen der Sozialversicherungsträger, z.B. Sozialleistungen und Berufsgenossenschaft
•die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind, z. B. bei hohen Schulden, Grundvermögen und sonstigen Gründen.
Die übrigen, ehemals selbstständigen Personen und alle Verbraucher müssen ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen.
Fortsetzung der Selbständigkeit trotz Regelinsolvenz und Regelinsolvenzverfahren
Eine Regelinsolvenz muss nicht zwangsläufig das Ende der Selbständigkeit bedeuten. Sie kann auch die Chance auf einen Neubeginn darstellen.
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, ein neues schuldenfreies Unternehmen aus der Insolvenz heraus zu gründen, mit dem Sie Ihre Selbstständigkeit fortsetzen können. Unter anderem bietet eine Regelinsolvenz natürlichen Personen die Möglichkeit der kompletten Schuldenbefreiung (Restschuldbefreiung) mit dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode.
Persönliche Insolvenzberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Da Regelinsolvenzen häufig eine hohe Komplexität aufweisen, empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte, um unnötige Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden. Besondere Berücksichtigung bedarf beispielsweise der Ausschluss der Haftung des GmbH Geschäftsführers bei der Verletzung seiner Pflichten, da hier auch strafrechtliche Sanktionen drohen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
verbraucher
juristische-person
insolvenzrecht
geschaeftsfuehrer
gmbh
verbraucherinsolvenz
regelinsolvenz
unternehmen
glaeubiger
schuldner
restschuldbefreiung
sozialversicherungstraeger
schulden
verbindlichkeiten
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Schmidt1948
Datum: 11.10.2012 - 15:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 740222
Anzahl Zeichen: 2317
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Unternehmensführung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.10.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 548 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Regelinsolvenzverfahren muss nicht zwangsläufig das Ende der Selbständigkeit bedeuten. "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Schmidt, Schäfer & Koll. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
1. Allgemeines Die Reform der Insolvenzordnung hatte zum Ziel, die Gläubigerautonomie zu stärken und die Gläubiger frühzeitig mit in den Ablauf des Insolvenzverfahrens einzubinden. Die neue Vorschrift verlangt daher die Einreichung eines qualifizierten Gläubigerverzeichnisses, damit das Geric
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Schmidt, Schäfer & Koll.
Der Markt hat uns verdient ...
Zwei Drittel aller Unternehmen könnten ihre Umsätze und Gewinne nachhaltig steigern. Doch anstatt ihre Möglichkeiten zu nutzen, verharren sie im Status quo. Sie denken innerhalb ihrer Gewohnheiten, arbeiten das ab, was an sie herangetragen wird oder was sich an Neuem – mehr oder weniger zufäll
7 weitere Standorte von walter services nach Euro-Norm zertifiziert ...
Die walter services GmbH ist als einer der ersten und als größter deutscher Business-Process- und CRM-Outsourcer nach der europäischen Norm EN 15838 zertifiziert. Nach den beiden Standorten Mannheim und Frankfurt/Main erhielten nun insgesamt 7 weitere Customer Service Center in Berlin, Bremen, Co
5. Jahrestagung Strategische HR-Steuerung und Personalcontrolling ...
Die 5. Jahrestagung: „Strategische HR-Steuerung und Personalcontrolling“ findet am 27. & 28. November 2012 im Hilton Hotel Köln statt. Nach den letzten vier erfolgreichen Veranstaltungen, bieten Ihnen die Referenten aus der Praxis in diesem Jahr wieder exklusive Einblicke in die Strategien
Vortrag des Fraunhofer MOEZ auf internationaler Konferenz zur Corporate Social Responsibility ...
Er setzt sich darin mit der Frage auseinander, mit welchen Instrumenten und mit Unterstützung welcher Einrichtungen nachhaltige Unternehmensgründungen verwirklicht werden können. In diesem Zusammenhang wird Wojciech Roskiewicz an der Paneldiskussion zu sozialem Unternehmertum und sozialer Innova




