Bundesfinanzhof liest Schwarz-Gelb die Leviten

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"Die Bundesregierung muss umgehend eine gründliche Prüfung des Erbschaftsteuerrechts vornehmen und es grundgesetzkonform überarbeiten. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gesetz, das vom Bundesfinanzhof als nicht verfassungskonform kritisiert wird, am Ende auch in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wird", erklärt Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Beschluss des Bundesfinanzhofs zum Erbschaftsteuerrecht. "Mit dem Urteil werden zudem, anders als die FDP behauptet, die Befürworter einer Vermögensteuer gestärkt. Die kalte Dusche werden die Liberalen abbekommen." Höll weiter:

"Der Bundesfinanzhof kritisiert völlig zu Recht die übermäßige Verschonung von Betriebsvermögen. Studien belegen, dass auch das vor 2008 geltende Erbschaftsteuerrecht die Existenz von Betrieben nicht gefährdet hat. Und dass die übermäßige Verschonung von Betriebsvermögen für Steuergestaltungsmodelle genutzt werden, sollte der Bundesregierung länger bekannt sein, immerhin liegen ausreichend Hinweise aus Wissenschaft und Praxis vor. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung wissentlich Steuerschlupflöcher offenhält, mit denen eine Besteuerung von Erbschaften durch Umwidmung von Privat- in Betriebsvermögen vermieden werden kann."


F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 11.10.2012 - 16:00 Uhr
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