KWAG-Rechtsanwälte: Medienfonds Hannover Leasing Rush Hour 2 - Versicht, Verjährungsfalle
"Seit dem Jahr 2012 müssen Investoren bei fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektgestaltung die taggenaue, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren beachten", erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Und fügt hinzu: "Das klingt zunächst harmlos, weil zehn Jahre ein recht lange Zeit sind. Doch bei näherer Betrachtung hat diese rechtliche Vorgabe für viele Anleger erhebliche negative finanzielle Folgen." Dies dokumentiert aktuell eindrucksvoll das Desaster bei der Medienfondsbeteiligung Hannover Leasing Nr. 142 Magical Productions GmbH & Co. KG, auch "Rush Hour 2" genannt.
Hintergrund: Seit Längerem gibt es eine Auseinandersetzung zwischen der Fondsgesellschaft und der Finanzverwaltung im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung dieser Medienfondsbeteiligung. "Mittlerweile hat die Finanzverwaltung die steuerlichen Grundlagenbescheide geändert. Mit der Folge, dass den Fondsinvestoren die früheren Verlustzuweisungen aberkannt wurden und das Finanzamt nun rückwirkend seit dem Jahr 2002 teils erhebliche Steuernachzahlungen verlangt", erklärt Fachanwalt Gieschen. Vom angeblich lukrativen Investment sei nur noch ein Scherbenhaufen übrig geblieben, der die Anleger viel Geld kosten werde - bis hin zum Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes.
Vermögenseinbußen lassen sich bei der Fondsbeteiligung Hannover Leasing "Rush Hour 2" nur durch die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung begrenzen bzw. verhindern. Doch "Investoren, die bislang noch nichts unternommen haben, rennt die Zeit davon", warnt KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen. Grund: Anleger konnten den Medienfonds Hannover Leasing "Rush Hour 2" im zweiten Halbjahr 2002 zeichnen. Aufgrund der jetzt geltenden taggenauen, kenntnisunabhängigen zehnjährigen Verjährungsfrist müssen Investoren, die ihre Beteiligung in den Monaten November und Dezember des Jahres 2002 eingegangen sind, umgehend handeln.
Empfehlung von KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen: "Schnell einen Fachanwalt einschalten und die Erfolgsaussichten von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen. Zudem sollten möglichst umgehend rechtliche Schritte zur Verjährungshemmung unternommen werden."
Wer in den letzten Wochen des Jahres 2012 nicht aktiv wird, obwohl er vor knapp zehn Jahren seine Beteiligung am Medienfonds "Rush Hour 2" gezeichnet hat, hat keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Selbst wenn diese berechtigt sind, weil fehlerhafte Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung zweifelsfrei vorliegen.
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Durch enge Kooperationen mit hoch qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserem Tochterunternehmen KWAG-Consulting erreichen wir einen wertvollen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie - zum Nutzen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
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51519 Odenthal
hajo(at)simons-team.de
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Datum: 15.10.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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