Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer bei Entgelt

Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer bei Entgelt

ID: 742506

Berlin muss Presseberichten zufolge in Konsequenz eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az. 6 AZR 148/09) seinen angestellten Mitarbeitern bis zu 40 Millionen EUR Gehalt nachzahlen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin.



Alexander Bredereck, Fachanwalt für ArbeitsrechtAlexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht

(firmenpresse) - Presseberichten (z.B. Berliner Morgenpost online vom 21.11.2011) zufolge muss das Land Berlin seinen 50.000 Angestellten wegen verbotener Altersdiskriminierung erhebliche Gehälter für die Vergangenheit nachzahlen. Dies ergebe sich in Konsequenz eines aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az. 6 AZR 148/09).
Hintergrund: Seit dem 1.10.2005 ersetzt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vielerorts den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Das Land Berlin hat dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) demgegenüber im Wesentlichen noch bis zum 30.3.2010 angewandt.
Problem: Wie zwischenzeitlich durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt, verletzt die im BAT vorgesehene Staffelung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen das Verbot der Altersdiskriminierung. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Frage vor seiner Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und dieser hatte die Diskriminierung bejaht.
Konsequenz: Ca. 50.000 Angestellten des Landes Berlin dürften erhebliche Gehaltsnachforderungen gegen das Land haben. Erst mit Anwendung des TVöD im Jahr 2010 endete die Diskriminierung, da dieser Tarifvertrag eine Staffelung nach Altersstufen nicht mehr vorsieht.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Alle Angestellten des Landes Berlin die im Zeitraum 2006-2010 nach dem Bundesangestellten Tarifvertrag (BAT) bezahlt wurden und nicht in der jeweils höchstens Lebensaltersstufe eingruppiert waren, sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen und geltend machen. Andernfalls droht die Verjährung der Ansprüche.

Berlin, den 24.11.2011
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck,Fachanwalt für Arbeitsrecht und und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin


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Datum: 15.10.2012 - 21:50 Uhr
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