Eigenmächtiges Verlassen des Krankenhauses - Wer ist verantwortlich?
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Am 25.10.2012 informieren Rechtsanwalt Felix Orlowski, Dr. Günther Matheis, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, und Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer beim Trierer Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz über die Rechte der Patienten in Arztpraxis und Krankenhaus. Weiterhin erhalten Patienten Einblicke, wie die Kommunikation zwischen Arzt und Patient verbessert werden kann und was Patienten bei Behandlungsfehlern tun können.
Von schweren Fällen in der Psychiatrie, bei denen eine Fremd- oder Selbstgefährdung besteht, abgesehen, darf der Arzt den Patienten aber nicht zwangsweise im Krankenhaus behalten. Meistens lassen sich die Krankenhäuser einen Revers unterschreiben, um sich abzusichern. Darin heißt es dann:
"Ich verlasse auf eigene Verantwortung entgegen ärztlichem Rat das Krankenhaus. Die Ärzte lehnen für gesundheitliche Folgen jede Haftung ab."
Gibt es wichtige Gründe für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, machen die Krankenkassen meistens keine Probleme. Selbst dann nicht, wenn sich der Patient umgehend in eine Klinik mit höheren Pflegesätzen einliefern lässt. Ist aber nachzuweisen, dass eine verzögerte Heilung oder Verschlimmerung des Leidens nur deshalb eingetreten ist, weil der Patient eigenmächtig das Krankenhaus verlassen hat, kann die Krankenkasse es unter Umständen ablehnen, die entstandenen Mehrkosten für die Behandlung zu übernehmen. Denn sowohl Krankenkassen als auch versicherte Patienten haben laut Sozialgesetzbuch darauf zu achten, dass die Leistungen wirt¬schaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Deshalb empfiehlt die Rechtsanwaltskammer Koblenz, vor der selbstgenehmigten Entlassung oder Verlegung, die Kostenfrage mit der eigenen Krankenkasse zu klären.
Weitere Informationen zum Thema „Meine Rechte als Patient“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Bezirksärztekammer Trier am 25.10.2012, 17:30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de
Der Eintritt ist frei!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskammer Koblenz KdöR
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Pressekontakt:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-0
Fax: 040/41 32 70-70
E-Mail: info(at)srh-pr.de
www.srh-pr.de
Datum: 16.10.2012 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 742798
Anzahl Zeichen: 2573
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/ 41 32 700
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.10.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 531 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eigenmächtiges Verlassen des Krankenhauses - Wer ist verantwortlich?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Beim Koblenzer Erbrechtstag am 04.11.2013 erklären Rechtsanwalt Georg Kaiser, Rechtsanwalt Joachim Müller und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, was es im Erbrecht zu beachten gibt, um Steuern zu sparen und in einer Patchworkfamilie niemanden zu benachteiligen.
Keine Angst vor Kortison- Die richtige Einnahme verringert Nebenwirkungen ...
Frankfurt am Main, 02. September 2013 – Wenn Patienten hören, dass sie eine Kortison-Therapie brauchen, haben sie erst einmal Bedenken. Aus der Vergangenheit sind viele Nebenwirkungen bekannt, doch das war meist der Unwissenheit geschuldet. Die Therapie war noch neu, das Kortison wurde schlichtwe
Perfekte Produkte für den Absatzmarkt - Viel Können und viel Kommunikation ...
Jedes Unternehmen muss sich immer wieder den Veränderungen und Herausforderungen des Marktes stellen. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass es auch innerhalb eines Betriebes Barrieren zu überwinden gibt. Die interne Kommunikation spielt hier eine wichtige Rolle. Im Zeitalter der Individualisieru
Weitere Mitteilungen von Schott Relations Hamburg GmbH
Haftung bei unterlassenen Hausbesuchen: Ärztliche Durchhalteparolen nicht ausreichend ...
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser haben die Aufgabe, die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Arzt muss eine besondere Fürsorgepflicht erfüllen, wenn es um die Gesundheit seiner Patienten geht. Dazu gehört auch, einen offensichtlich schwerkranken Patienten zu Haus
Geschiedene Paare und das Umgangsrecht - Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund ...
Konkrete Umgangsregelungen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vor. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt und ist der einzige Orientierungsmaßstab. Jeder Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt, ist nicht nur zum Umgang berechtigt, sondern auch verpflichtet. Dient es dem Kindeswohl,
Betriebsbedingte Beendigungskündigung wegen Stilllegung des inländischen Betriebes zulässig ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die jüngste Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf könnte enorme Auswirkungen auf die Praxis haben. In einem solchen Fall sei d
Erbfälle mit Auslandsbezug ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispiel




