"Bauern halten ihre Nutztiere tierschutzgerecht" -
DBV in der Anhörung zur Novelle Tierschutzgesetz
ID: 744051
Sperrfrist: 17.10.2012 15:00
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(DBV) "Die tiergerechte und tierschutzfreundliche Haltung aller
Nutztiere ist ein hohes Anliegen der Bauernfamilien in Deutschland."
Dies erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Dr. Helmut Born, in der öffentlichen Anhörung des Bundestages
zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Für die Bauern sei das
Wohlbefinden Ihrer Tiere eine elementare Frage, nicht nur aus
ökonomischen Gründen, sondern auch aus Gründen der ethischen
Verantwortung und der Verbraucherakzeptanz für tierische Produkte.
Deshalb werde der Tierschutz bei jedem Stallneubau oder bei
Stallerweiterungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
fortentwickelt.
Unter Mitwirkung des DBV habe die Wirtschaft Eigenkontrollsysteme
wie die Qualität und Sicherheit (QS) oder das Qualitätsmanagement
Milch (QM) aktiv eingeführt, in deren Rahmen auch die Einhaltung der
tierschutzrelevanten Vorschriften überprüft würden. Bei QS machten
heute mehr als 90 Prozent aller Schweine- und Geflügelhalter
freiwillig mit, betonte Born. Die Einhaltung der
Tierschutzvorschriften im Stall werde dabei umfassend überwacht. In
jedem Audit auf der Stufe Landwirtschaft werde unter anderem die
Betreuung des Tierbestandes durch einen Vertragstierarzt, der Einsatz
von Schmerzmitteln bei der Ferkelkastration, die Anforderungen an
Stallboden und Stallklima, an Temperatur und Beleuchtung sowie die
Einhaltung der Hygienevorschriften geprüft. Verstöße gegen
Tierschutzvorschriften würden im QS-System ein Ausschlusskriterium
sein, erklärte Born. Aus Sicht des DBV sei deshalb die Einführung
eines zusätzlichen staatlichen Eigenkontrollsystems überflüssig. Der
Bürokratieaufwand würde dadurch erheblich erhöht, ebenso die Kosten
für Behörden und Landwirte.
Ein Verbandsklagerecht lehnte der DBV-Generalsekretär strikt ab.
"Bei Einführung eines Verbandsklagerechts sind die Auswirkungen auf
Wirtschaft und Forschung unkalkulierbar", betonte Born. Als Folge
werde sich eine aufgeblähte Bürokratie entwickeln ohne effektiven
Zusatznutzen für die Tiere. Den Verwaltungen in einem demokratischen
Staat sei es aufgetragen, "Gesetze zu vollziehen und Konflikte unter
sachgerechter Abwägung aller Belange des Gemeinwohls zu lösen". Die
Kontrolle über die Verwaltung obliege Aufsichtsbehörden, Parlamenten
und Gerichten. Auch Tierschutzvereine seien notwendigerweise
einseitig auf die vom Vereinszweck bestimmten Interessen gerichtet
und berücksichtigten nicht die Interessen des Gemeinwohls, stellte
Born fest.
Born nahm auch Stellung zum Schenkelbrand. Der DBV lehnt ein
Verbot nach wie vor ab. Der Schenkelbrand sei ein historisch
gewachsenes Kulturgut, dessen Verbot Tausende von Pferdezüchtern und
Millionen von Menschen, die sich dem Pferd verpflichtet fühlten, vor
den Kopf stoßen würde. Denn schließlich seien dadurch Markenzeichen
für weltweit führende Zuchtorganisationen wie für Holsteiner,
Hannoveraner, Oldenburger, Westfalen, Mecklenburger und Trakehner
entstanden, die "nicht wider besseren Wissens dem Zeitgeist geopfert"
werden sollten. Born schlug vor, dass zur Kennzeichnung mit einem
Chip alternativ in Deutschland auch der Schenkelbrand zulässig
bleiben sollte, wie es das EU-Recht vorsehe.
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Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
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Datum: 17.10.2012 - 15:00 Uhr
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