Meldepflicht für unversteuertes Vermögen im Nachlass

Meldepflicht für unversteuertes Vermögen im Nachlass

ID: 744265

Auch Erben von Steuersündern müssen eventuell mit Strafverfolgung rechnen, nachdem in letzter Zeit immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war.



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(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch in Zukunft scheint eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein. Dies wurde durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wieder deutlich. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.
Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Teilweise wurden so die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden.
Von der Anwaltskammer Freiburg wird allen Erben geraten, genau zu überprüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus Schwarzgeld bestehen könnte. Die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung sollte bei einem begründeten Verdacht bedacht werden. Viele Laien können den Wert eines Nachlasses jedoch nicht zuverlässig einzuschätzen. Die Einholung von qualifiziertem Rechtsrat ist daher jedem Erben zu empfehlen. Hierbei können enge zeitliche Vorgaben zu beachten sein. Für eine Ausschlagung der Erbschaft könnten Erben lediglich sechs Wochen Zeit haben. Nach deren Ablauf kann eine Verpflichtung bestehen, das Erbe anzutreten.
Erben eines Nachlasses haben verschiedene Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim Finanzamt. Hiervon erfasst ist auch die Mitteilung über unversteuertes Vermögen im Nachlass an das Finanzamt. Im Falle der Nichtbeachtung einer solchen Erklärungspflicht könnte durch den Erben eine Steuerhinterziehung begangen werden. Ein solches Verhalten kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.


Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen die Lösung sein. Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende unter Umständen Straffreiheit erlangen. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch entfallen.
Daher ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.
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Datum: 17.10.2012 - 18:45 Uhr
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