Regierung stärkt Tierschutz

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(pressrelations) -
Deutschland hat sowohl in der Tierhaltung als auch bei den Regelungen für Tierversuche ein sehr hohes Niveau

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag hat am gestrigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung eine Änderung des Tierschutzgesetzes diskutiert. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

"Die Anhörung hat gezeigt, dass Deutschland sowohl in der Tierhaltung als auch bei den Regelungen für Tierversuche ein sehr hohes Niveau hat. Mit der vorgelegten Novelle des Tierschutzgesetzes wird die Bundesregierung den Tierschutz in Deutschland noch einmal weiterentwickeln.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nicht nur die EU-Tierversuchs-Richtlinie um sondern regelt auch den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Darüber hinaus konkretisiert er die Voraussetzungen für die Haltung und den Transport von bestimmten Wildtieren im Zirkus.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass hinsichtlich der Praktikabilität des Tierschutzes in der Tierhaltung noch viele Fragen geklärt werden müssen. So zum Beispiel: Wie können Tierwohlkriterien klar fassbar gemacht werden? Wie können die Tierhalter sie praktisch anwenden? Wie ist die Umsetzung nachprüfbar? Auch die Frage, wie Verbraucher Tierschutzstandards zur Durchsetzung verhelfen können, wurde erörtert. So haben es die Verbraucher nach Meinung von Experten selbst in der Hand, Fleisch von Tieren aus der Ökotierhaltung zu kaufen. Allerdings liegt der Anteil von ökologischen Fleischprodukten heute bei gerade einmal bei 0,5 bis 4,0 Prozent. Hier gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen der Äußerung von Verbrauchern in Umfragen und der Wirklichkeit an der Ladentheke.

Kritisch wurde von einzelnen Experten zudem die konkrete zeitliche Festlegung auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration gesehen. Denn im Moment gebe es für den Großteil der Ferkelerzeuger noch keine praktikable und finanzierbare Alternativmethode.



Auch das Verbot des Schenkelbrandes als Kennzeichnungsmethode bei Pferden wurde intensiv diskutiert. So sei die Notwendigkeit eines Verbotes aus Tierschutzgründen nicht überzeugend, hieß es. Darüber hinaus wurde auf die hohe kulturelle Bedeutung des Brandzeichens für die deutsche Pferdezucht verwiesen. Deshalb sollte auch in Deutschland von der Möglichkeit der EU-Vorgaben Gebrauch gemacht werden, für die Kennzeichnung von Pferden den Heißbrand zu nutzen.

Besonders begrüßen wir die Feststellung des Tierschutzbundes, dass die Anzahl der gehaltenen Tiere allein kein Kriterium für schlechtere Tierhaltungsbedingungen sei. Diese Position ist eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung von Tierschutzstandards in der gesamten Nutztierhaltung.

Wir werden uns jetzt in den Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf noch einmal genau anschauen und dann entscheiden, an welchen Stellen Nachbesserungen notwendig sind."


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Datum: 18.10.2012 - 15:00 Uhr
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