Thüringer Landwirtschaftsministerium weist Pauschalvorwurf der Untätigkeit bei der Feldmausbekämp

Thüringer Landwirtschaftsministerium weist Pauschalvorwurf der Untätigkeit bei der Feldmausbekämpfung zurück

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Thüringer Landwirtschaftsministerium weist Pauschalvorwurf der Untätigkeit bei der Feldmausbekämpfung zurück



(pressrelations) -
Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien hat den Vorwurf des Thüringer Bauernverbands scharf zurückgewiesen, das Landwirtschaftsministerium würde nichts gegen die Feldmausplage im Freistaat unternehmen. "Thüringen ist das einzige Bundesland, dass sich beim Bund für eine Ausnahmegenehmigung des Wirkstoff Chlorphacinons stark gemacht hat, obwohl auch andere Länder mit Massenauftreten von Mäusen zu kämpfen haben", sagte Richwien.

Nach der Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung am 24. September durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Thüringer Landwirtschaftsministerium direkt gehandelt und mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) eine Allgemeinverfügung erstellt.

"Nach der Allgemeinverfügung durch die TLL zur Feldmausbekämpfung liegt es nicht mehr in Hand des Ministeriums, diese auch umzusetzen", sagte der Staatssekretär. Die unteren Naturschutzbehörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichtet, eine Stellungnahme zu den Anträgen der Landwirte abzugeben.

Bis Anfang dieser Woche waren 36 Anträge zur Behandlung von Feldern mit Chlorphacinon bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen. Die unteren Naturschutzbehörden hatten davon sechs Anträge bearbeitet, die anschließend von den Landwirtschaftsämtern genehmigt wurden.

Die Ausnahmegenehmigung des BVL gilt für 120 Tage und läuft bis 21.01.2013. Insgesamt dürfen in mehreren Thüringer Landkreisen 26 Tonnen Chlorphacinon ausgebracht werden.


Andreas Maruschke
Pressesprecher

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Datum: 18.10.2012 - 17:45 Uhr
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