BMU knickt bei Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor Lobbyinteressen ein

BMU knickt bei Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor Lobbyinteressen ein

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BMU knickt bei Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor Lobbyinteressen ein



(pressrelations) - lich der heutigen Anhörung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:

In der Öffentlichkeit redet Schwarz-Gelb von Beteiligung und Transparenz bei Planungsvorhaben, intern schreiben Lobbyverbände wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) beim Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz kräftig mit und untergraben so ein zeitgemäßes Planungsrecht, das breite öffentliche Beteiligungsrechte beinhalten müsste. Das ist der Januskopf dieser Bundesregierung.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen seines aktuell geltenden Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verurteilt hat, liegt nun ein Regierungsentwurf auf dem Tisch, der den eigentlichen Herausforderungen transparenter Planungsverfahren nicht gerecht wird. Eingriffe in die Verwaltungsgerichtsordnung sorgen für neue Rechtsunsicherheiten für Verbände und sogar Individualkläger (natürliche Personen).

Zwar heilt der Gesetzentwurf die vom EuGH gerügte Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden gegen die Verletzung umwelt­rechtlicher Vorschriften. Allerdings sind jetzt Formulierungsvorschläge eines Positionspapiers des BDI - flankiert durch das Bundeswirtschaftsministerium - in den Gesetzentwurf eingeflossen, die Deutschland nach Ansicht von Experten in der Sachverständigenanhörung im Bundestag höchstwahr­scheinlich wieder vor den EuGH bringen werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der Prüfungsumfang durch die Gerichte beschränkt wird und auch die aufschiebende Wirkung des Sofortvollzuges an Voraussetzungen geknüpft wird, die zu neuen Rechtsunsicherheiten führen werden.

All dies trägt die Handschrift des BDI und Bundeswirtschaftsminister­iums, die beide nicht dafür bekannt sind, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu befür­worten, wie sie der heutigen Zeit und den komplexen Problemstellungen in diesen Verfahren angemessen wäre. Dass auf europäischer Ebene und darüber hinaus durch die Aarhus-Konvention schon seit Jahren genau das Gegenteil, nämlich eine Stärkung der Bürger- und Verbänderechte vorangetrieben wird, wird ignoriert.



Der vorliegende Gesetzentwurf enthält somit keine zeitgemäßen Regelungen.
Vielmehr werden durch handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung neue Rechtsunsicherheiten produziert, die nicht im Interesse aller Beteiligten sein können.


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Datum: 22.10.2012 - 15:15 Uhr
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