Arbeitstagung Insolvenzrecht Berlin 2012 - "Aktuelle Gesetzesänderungen im deutschen Insolvenz

Arbeitstagung Insolvenzrecht Berlin 2012 - "Aktuelle Gesetzesänderungen im deutschen Insolvenzrecht“

ID: 747435

Berlin 23.10.2012 Das Thema Unternehmensinsolvenzen ist aktuell wie eh und je: 162.000 Insolvenzverfahren wurden im Jahre 2009 beantragt, davon ca. 32.000 Unternehmensinsolvenzen. Von diesen Verfahren waren in 2009 über 250.000 Arbeitsverhältnisse betroffen. Der Forderungsumfang allein 2009 belief sich auf 73 Milliarden Euro.




(firmenpresse) - Von diesen Forderungsausfällen sind regelmäßig auch Kommunen und Länder betroffen. In Bezug auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für kommunale Träger und Institutionen herrscht in weiten Teilen Unsicherheit, denn die rasante Rechtsentwicklung im Insolvenzrecht ruft ständig neue Gesetze und Reformen hervor.

Gerade erst ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten, wird schon die Reform der Verbraucherinsolvenz seitens der Politik in Angriff genommen. Zudem stoßen sowohl die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als auch die des Bundesfinanzhofs zur Insolvenzanfechtung neue Entwicklungen an, die das Verhältnis von Fiskus zu Insolvenzverwalter neu definieren. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Auswirkungen des Insolvenzrechts auf andere Rechtsgebiete, insbesondere auf das Steuerrecht, aber auch das Verwaltungs- und Vollstreckungsrecht.

Zu diesen gesetzlichen Neuregelungen referieren auf dem „Praxistag Insolvenzrecht“ des Kommunalen Bildungswerks e.V. am 15. November 2012 bundesweit anerkannte Experten des Insolvenzrechts. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung vom Kommunalen Bildungswerk e.V. und dem Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Themenauszug:
-Aktuelle Gesetzesänderungen im Insolvenzrecht - eine nachhaltige Reform der deutschen Insolvenzordnung?
-Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Steuern und Abgaben im Insolvenzverfahren
-Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung
-Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung der insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung (RSB)
-Stärkung und Erweiterung der Sanierung in Eigenverwaltung durch das Schutzschirmverfahren und das Verfahren nach § 270 a InsO
-Im Spannungsverhältnis zwischen Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Referenten:
•Herr Prof. Ulrich Keller, Lehrbeauftragter an d. Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht.


•Herr Dr. Günther Kahlert, Rechtsanwalt und Steuerberater. Dr. Kahlert ist Mitglied des Herausgeberbeirats der ZIP und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School.
•Herr Michael Hawelka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Referent und Autor einer Vielzahl von Fachbeiträgen zum Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zwangsverwalter von verschiedenen Voll-streckungsgerichten und Mitglied u.a. in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.
•Herr Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg. Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis der Insolvenzgerichte e.V.“ und erster Vorsitzender des „Norddeutschen Insolvenzforums e.V.“
•Herr Dr. jur. Stefan Oppermann, Rechtsanwalt und seit 2001 Fachanwalt für Insolvenzrecht.
•Herr Klaus Sengl, Diplom-Rechtspfleger (FH) und Rechtspflege-oberinspektor, seit vielen Jahren in der Aus- und Fortbildung tätig, schwerpunktmäßig für Zwangsvollstreckungsrecht. Außerdem Ausbildungsleiter für die Rechtspflegeranwärter beim Oberlandesgericht München.

Weitere Informationen zur Fachtagung Insolvenzrecht und die Konditionen der Anmeldung erfragen Sie bitte beim Kommunalen Bildungswerk e.V. unter:
Tel.:030-293350-0 oder informieren sich im Web unter:
http://www.insolvenztagung.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW e.V.) ist eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung der berufsorientierten Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des gesamten öffentlichen Sektors, aus Einrichtungen und Verbänden, Unternehmen sowie für sonstige Interessenten und Privatpersonen. Der Hauptsitz des Kommunalen Bildungswerk e.V. befindet sich in Berlin. Regionalbüros bestehen in Wuppertal, Hamburg und Frankfurt am Main.

Das Institut bietet seit mittlerweile mehr als 20 Jahren ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen. Die Veranstaltungen finden als Seminare und Workshops, als Inhouse-Kurse sowie in Form von Fachtagungen statt. Dabei erstrecken sich die Weiterbildungsangebote über das gesamte Bundesgebiet.

Die Fortbildungsveranstaltungen des KBW e.V. richten sich zum Beispiel an Sachbearbeiter/innen, Fallmanager/innen in den Jobcentern, Mitarbeiter/innen aus Jugendhilfeeinrichtungen, rechtliche Betreuer/innen, Rechnungsprüfer/innen, Politiker/innen, Kultur- und Marketingverantwortliche, bis hin zu Schornsteinfegern u.v.a. Auch Interessenten aus der freien Wirtschaft und Privatpersonen finden qualifizierte Angebote der Fort- und Weiterbildung beim Kommunalen Bildungswerk e.V.
Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie nach AZWV zertifiziert. Tagesaktuell präsentiert das KBW e.V. sein Fortbildungsangebot im Internet unter www.kbw.de .




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Kommunales Bildungswerk e. V.
Klaudia Hennig
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Bereitgestellt von Benutzer: drtheobald
Datum: 23.10.2012 - 09:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.10.2012

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