Auch für Kinder dieälter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen
ID: 747519
Auch für Kinder dieälter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Familienrecht.html Überschreitet ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) trotzdem unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuenden Mutter.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen.
In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an Trainingseinheiten in Sportvereinen teilgenommen haben. Die Sportvereine sollen sich nicht so nah am Wohnhaus der Kinder befunden haben, dass sie ohne die Unterstützung der Mutter zu den Sportstätten gelangt wären. Für die Kinder habe es keine andere zumutbare Möglichkeit gegeben zu ihren Sportclubs zu gelangen. Die Unterstützung der Mutter sei somit unausweichlich gewesen, sodass die Mutter einer Vollzeitbeschäftigung nicht nachgehen konnte.
Nach der Ansicht des BGH soll eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein, sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Kinder zwar keine Einrichtung besuchen, aber eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung steht und die Kinder die Möglichkeit hätten, diese zu besuchen.
Wird am Vormittag ein Kindergarten die Schule oder eine ähnliche Institution besucht und sind die Kinder dann nur am Nachmittag auf die Hilfe des betreuenden Elternteils angewiesen, solle ein teilweiser Betreuungsbedarf vorliegen. Dieser teilweise Betreuungsbedarf stellt dann unter Umständen die Grundlage für den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils dar.
Im Familienrecht sollten Sie von einem Rechtsanwalt beraten werden, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertreten kann. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht, bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt sind Ihre Rechtsfragen in guten Händen.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 23.10.2012 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 747519
Anzahl Zeichen: 2670
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 351 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch für Kinder dieälter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten ...
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Dü
Grand Slam AM AG: Vermittler verurteilt ...
Mit Urteil vom 02.10.2012 hat das Oberlandesgericht in Dresden einen Vermittler der "Grand Slam AM AG" zur Zahlung von Schadensersatz i. H. v. fast 30.000,00 EUR verurteilt. Hintergrund war die Vermittlung einer Kapitalanlage bei der Liechtensteiner Kapitalanlagengesellschaft, die eine hoh
Debeka widerlegt AOK-Studie Nur sehr wenige PKV-Versicherte nehmen Wechselrechte in Anspruch, um Beiträge zu sparen ...
(ddp direct) Die Debeka weist die jüngsten Berichte der AOK als völlig haltlos zurück, wonach die private Krankenversicherung (PKV) vor allem vielen Rentnern zu teuer sei. Das jedenfalls behauptet das Wissenschaftliche Institut der AOK, das eine Umfrage unter gesetzlich und privat Versicherten du
Klimapolitik: Deutsche Akademie der Technikwissenschaften empfiehlt Strategien zur Anpassung an den Klimawandel ...
(ddp direct) Die Position unter dem Titel "Anpassungsstrategien in der Klimapolitik" betont, dass Anpassungsstrategien nicht gegen Vermeidungsstrategien ausgespielt werden dürfen, sondern sich im Sinne eines ausgewogenen und nachhaltigen Policy-Mix ergänzen müssen. Bei der Vorstellung




