GTÜ-Oldtimertipp: Zeit für den Winterschlaf
GTÜ-Oldtimertipp: Zeit für den Winterschlaf

(firmenpresse) - (ddp direct) Wenn die letzten Oldtimerveranstaltungen vorüber sind und die Herbststürme übers Land fegen, wird es höchste Zeit, das "Schätzchen" auf die Winterpause vorzubereiten. Wichtig dabei ist vor allem ein geeigneter Abstellplatz. Ist der gesichert, beginnt das sorgfältige ?Einmotten? des Fahrzeugs. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt praktische Tipps, wie Oldtimerbesitzer ihren Klassiker winterfest machen.
Bei der Einlagerung und Konservierung des Oldtimers gibt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten, um ärgerliche und vor allem kostspielige Standschäden zu vermeiden. Der Abstellplatz sollte eine möglichst konstante Raumtemperatur aufweisen und gut belüftet sein, um das Entstehen von Kondenswasser zu verhindern, raten die GTÜ-Experten. Wird eine Schutzhülle verwendet, dann sollte einer atmungsaktiven Stoffgarage der Vorzug gegeben werden. Gegen Feuchtigkeit helfen beispielsweise so genannte Entfeuchter-Granulate. Der Behälter wird in die Garage gestellt und die Verschlussfolie abgezogen. Das hochwirksame Granulat entzieht der Raumluft die Feuchtigkeit, bis eine gesunde (50 bis 60 Prozent) Luftfeuchtigkeit erreicht wird. Dabei löst sich das Granulat allmählich auf und sammelt sich als Flüssigkeit im Auffangbehälter. Eine Packung Granulat (Beutel) reicht für Räume bis zu 80 qm und ist mehrere Monate wirksam. GTÜ-Tipp: Dabei darauf achten, dass die Luft nicht zu trocken wird, da sonst Gummis, Leder und Hölzer leiden.
Die Winter-Checkliste
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.
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Datum: 23.10.2012 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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