GTÜ-Oldtimertipp: Zeit für den Winterschlaf

GTÜ-Oldtimertipp: Zeit für den Winterschlaf

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GTÜ-Oldtimertipp: Zeit für den Winterschlaf




(firmenpresse) - (ddp direct) Wenn die letzten Oldtimerveranstaltungen vorüber sind und die Herbststürme übers Land fegen, wird es höchste Zeit, das "Schätzchen" auf die Winterpause vorzubereiten. Wichtig dabei ist vor allem ein geeigneter Abstellplatz. Ist der gesichert, beginnt das sorgfältige ?Einmotten? des Fahrzeugs. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt praktische Tipps, wie Oldtimerbesitzer ihren Klassiker winterfest machen.

Bei der Einlagerung und Konservierung des Oldtimers gibt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten, um ärgerliche und vor allem kostspielige Standschäden zu vermeiden. Der Abstellplatz sollte eine möglichst konstante Raumtemperatur aufweisen und gut belüftet sein, um das Entstehen von Kondenswasser zu verhindern, raten die GTÜ-Experten. Wird eine Schutzhülle verwendet, dann sollte einer atmungsaktiven Stoffgarage der Vorzug gegeben werden. Gegen Feuchtigkeit helfen beispielsweise so genannte Entfeuchter-Granulate. Der Behälter wird in die Garage gestellt und die Verschlussfolie abgezogen. Das hochwirksame Granulat entzieht der Raumluft die Feuchtigkeit, bis eine gesunde (50 bis 60 Prozent) Luftfeuchtigkeit erreicht wird. Dabei löst sich das Granulat allmählich auf und sammelt sich als Flüssigkeit im Auffangbehälter. Eine Packung Granulat (Beutel) reicht für Räume bis zu 80 qm und ist mehrere Monate wirksam. GTÜ-Tipp: Dabei darauf achten, dass die Luft nicht zu trocken wird, da sonst Gummis, Leder und Hölzer leiden.

Die Winter-Checkliste
  • Den Motor auf Betriebstemperatur bringen, Kühlerfrostschutz prüfen und eventuell auffüllen. Bei Aluminiummotoren Kühlflüssigkeit ablassen, da Aluminium von Frostschutzmittel angegriffen wird.
  • Die Scheibenwaschanlage mit Frostschutzmittel frostsicher machen.
  • Das Auto von oben und unten waschen sowie den Lack konservieren.
  • Das Auto voll tanken und einen Ölwechsel vornehmen. Bei Vergaserfahrzeugen den Vergaser entleeren.


  • Den Motor durch Ansaug- oder Kerzenbohrungen konservieren.
  • Die Ansaug- und Auspufföffnungen mit ölgetränkten Lappen verschließen.
  • Die Batterie ausbauen, in einem trockenen, frostfreien Raum lagern und regelmäßig entladen und laden. Hilfreich sind hier Akku-Puls-Lader, die mittlerweile sehr günstig zu bekommen sind.
  • Den Reifenluftdruck um je ein Bar rundum erhöhen.
  • Den Wagen kippsicher aufbocken, sodass die Räder entlastet sind, aber noch Kontakt zum Boden haben und die Federn und Stoßdämpfer etwas belastet bleiben.
  • Die Lederausstattungen mit Spezialfett dünn einreiben.
  • Wenn möglich die Fenster einen Spalt offen lassen und auf gute Luftzirkulation in der Garage achten.
  • Die Cabrio-Verdecke trocknen lassen, imprägnieren und einen Spalt öffnen.
  • Die Scheibenwischerblätter abklappen und die Gummis mit Talkum einreiben.
  • Chromteile mit Paraffin oder Schutzwachs einstreichen.
  • Die gesamte Karosserie nach Roststellen absuchen und wenn nötig behandeln. Idealerweise die Hohlräume und Falze versiegeln.
  • Die Gummiabdichtungen mit Pflegemittel behandeln.
  • Die Handbremse lösen. Den Motor später unbedingt im Leerlauf mit angezogener Handbremse starten, da sich die Kupplung festsetzen kann.
  • Das Fahrzeug mit staubdichtem Stoff, am besten Baumwolle, abdecken.
  • Eventuell eine Ruheversicherung abschließen bzw. Versicherungsvertrag hinsichtlich Ruhephasen oder Saisonzeiträume überprüfen.

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    Unternehmensinformation / Kurzprofil:

    Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
    - Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
    - Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
    - Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
    - Untersuchungen nach BOKraft
    - ADR/ GGVS-Prüfungen.

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    Datum: 23.10.2012 - 10:55 Uhr
    Sprache: Deutsch
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