Auszeit vom Job nehmen

Auszeit vom Job nehmen

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Die sogenannten Sabbaticals – berufliche Auszeiten zwischen 3 und 12 Monaten, werden bei Arbeitnehmern immer beliebter. Sich weiterzubilden oder mal wieder den Kopf frei zu kriegen, sind beliebte Gründe für die berufliche Auszeit. Aber wer würde schon seinen Job dafür riskieren?
Das neue Arbeitszeitmodell, das laut Umfragen fast die Hälfte der Deutschen schon einmal in Erwägung gezogen hat, nennt sich Sabbatical; eine befristete Auszeit vom Job. Auch für Arbeitgeber hat dieses Modell Vorteile.



(firmenpresse) - Workpool.jobs gibt Tipps für den Wiedereinstieg

Die sogenannten Sabbaticals – berufliche Auszeiten zwischen 3 und 12 Monaten, werden bei Arbeitnehmern immer beliebter. Sich weiterzubilden oder mal wieder den Kopf frei zu kriegen, sind beliebte Gründe für die berufliche Auszeit. Aber wer würde schon seinen Job dafür riskieren?
Das neue Arbeitszeitmodell, das laut Umfragen fast die Hälfte der Deutschen schon einmal in Erwägung gezogen hat, nennt sich Sabbatical; eine befristete Auszeit vom Job. Auch für Arbeitgeber hat dieses Modell Vorteile.

Die geplante Auszeit vom Job ist mit einer Art Langzeiturlaub zu vergleichen, den der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber flexibel vereinbaren muss, wenn es dazu keine arbeitsvertraglichen Regelungen gibt. Die Bedingungen für die berufliche Auszeit werden flexibel verhandelt und sollten vertraglich festgelegt werden. Arbeitgeber sollten bei den Verhandlungen eine Garantie anstreben, nach der Auszeit vom Job wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren zu können.
Um diese Zeit finanziell zu überbrücken, gibt es verschiedene Modelle. Wer den Sabbatical im Vorfeld lange planen kann, sollte frühzeitig anfangen, Überstunden und Urlaubstage zu sparen und diese auf einem Arbeitszeitkonto anzulegen. Die Stunden werden während der Auszeit nicht in Form von Geld, sondern als Freizeit ausgezahlt. Eine zweite Möglichkeit, die ebenfalls mit einer langfristigen Planung einhergeht, ist der Verzicht auf einen Teil des Gehaltes im Vorfeld. In der Zeit vor dem Sabbatical werden dem Arbeitnehmer nur etwa 75% seines Gehaltes ausgezahlt; das gesparte Geld erhält er dann während der beruflichen Auszeit. Als dritte Möglichkeit bleibt noch der unbezahlte Urlaub.

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Anspruch auf einen Sabbatical. Arbeitgeber sollten jedoch nicht gleich abwinken, sondern sich auch über die Vorteile im Klaren sein. Unternehmen können von einer geplanten Auszeit eines Mitarbeiters auch profitieren, denn dieser kann im Anschluss mit neuer Motivation und neuen Blickwinkeln an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.


Aber auch Arbeitnehmer sollten sich an einige Regeln halten und frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen. Denn von heute auf morgen auf eine Arbeitskraft verzichten, können wohl nur wenige Betriebe. Es ist daher sinnvoll, einen speziellen Vertrag für den Zeitraum der Auszeit auszuhandeln, der dem Arbeitnehmer Schutz vor Kündigung bietet. Dieser Vertrag sollte einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz klären und die Rückkehr regeln.

Sollte die Auszeit vom Job doch länger dauern als geplant, der Arbeitgeber nicht mitspielen oder der Wiedereinstieg nach dem Sabbatical doch nicht so klappen, wie erhofft, hilft die Online-Stellenbörse Workpool.jobs beim beruflichen Wiedereinstieg. Die Stellenbörse im Internet vermittelt Arbeitsplätze innerhalb von ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Neben den klassischen Stellenanzeigen können Arbeitnehmer auch ihr Profil veröffentlichen und sich von Unternehmen finden lassen.


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Datum: 24.10.2012 - 13:26 Uhr
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