Immonet-Umfrage: Gehört der Fernseher in das Schlafzimmer?

Immonet-Umfrage: Gehört der Fernseher in das Schlafzimmer?

ID: 749362
(ots) - Müde vom Arbeitstag ist die Verlockung groß, sich
zum Feierabend vor die Glotze ins Bett fallen zu lassen und
abzuschalten. Das kann entspannend sein, wer zu oft vor der
Mattscheibe dämmert oder daddelt, verpasst jedoch viel - z.B. sich
mit den Liebsten zu beschäftigen. Immonet hat seine User gefragt, was
sie von Fernseher oder Spielkonsole im Schlafzimmer halten.

Fernsehen ist der Deutschen liebste Freizeitbeschäftigungen: 2011
lag die durchschnittliche Fernsehdauer pro Tag bei 225 Minuten - rund
eine halbe Stunde länger als noch vor zehn Jahren (Statista). Ob die
Flimmerkiste auch in die Schlafzimmer gehört, darüber herrscht jedoch
Uneinigkeit. Sicher ist, dass der Reiz der bunten Bilder das
Einschlafen erschwert - besonders wenn die Kiste weiter flimmert. Und
vom Bettgenossen lenkt sie außerdem ab.

Den Fernseher neben dem Bett lehnt die Mehrheit ab

Für eine knappe Mehrheit sollte die Fernsehzone deshalb räumliche
Grenzen haben: 52 Prozent der rund 1.900 Befragten meinen, dass
TV-Gerät oder Spielkonsole auf keinen Fall ins Schlafzimmer gehören.

Die andere Hälfte hat die Mattscheibe gerne in der Nähe des Bettes
- schließlich ist Fernsehen in den Federn ausgesprochen gemütlich.
Rund 20 Prozent finden das im Schlafzimmer völlig unbedenklich und
fürchten anscheinend keine Beeinträchtigung für Liebesleben oder
Nachtruhe.

Bitte keine Flimmerkiste im Kinderzimmer

Eine Einschränkung machen etwa 27 Prozent bei ihrer Zustimmung:
Sie sagen Ja zum Fernseher im eigenen Schlafzimmer, meinen aber, dass
er bei Kindern nicht in die Nähe des Bettes gehört. Wer die Wirkung
der Bilder auf die Kleinen kennt - der Kopf ist schief gelegt, der
Blick gebannt, der Mund steht offen - versteht warum: Einmal darin
versunken, sind sie kaum noch von der Mattscheibe zu lösen. Das


ohnehin nicht einfache Zubettgehen kann dann ein sehr langwieriges
Unterfangen werden.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.

Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/tv-im-schlafzimmer.html



Pressekontakt:
Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse@immonet.de

Presseservice: www.immonet.de/presse
Fan werden: www.facebook.com/immonet
Follow: www.twitter.com/immonet

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Roman-Herzog-Medienpreis 2012/2013 / Politik in Zeiten der Krise: Will das Volk wirklich belogen werden? Online-Reichweite der Zeitungen steigt weiter
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.10.2012 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 749362
Anzahl Zeichen: 2685

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 251 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Immonet-Umfrage: Gehört der Fernseher in das Schlafzimmer?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Immonet.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wasserqualität: Wie gut ist das Wasser aus der Leitung? ...

Auch wenn’s pathetisch klingt: Wasser bedeutet Leben. Ein Erwachsener hat einen Bedarf von zwei bis drei Litern täglich. Bei einer mangelhaften Versorgung werden Stoffwechselprodukte nicht ausreichend abtransportiert – der Körper vergiftet. Das ...

Mietrecht: Sie Sache mit dem Nachmieter ...

„Warum suchen Sie selbst einen Nachmieter?“ hatte das Immobilienportal Immonet.de seine Nutzer gefragt. 6,14 Prozent der User gaben an, die Renovierungskosten teilen zu wollen. Für 6,82 Prozent war der Abstand für die Möbel ausschlaggebend. Di ...

Immer auf die Kleinen – Kinderrechte in Haus und Wohnung ...

Kindergeschrei muss ertragen werden Gelten soll die „Privilegierung von Kinderlärm“ zwar für Kindertagesstätten und Spielplätze, nach Expertenmeinung wird sie sich aber auch auf das zivile Nachbarschaftsrecht auswirken. Konsequenz: Mitmind ...

Alle Meldungen von Immonet.de


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z