Reform der Finanzaufsicht: Thema verfehlt

Reform der Finanzaufsicht: Thema verfehlt

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Reform der Finanzaufsicht: Thema verfehlt



(pressrelations) -
Zur gestrigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zöllmer:

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vorgelegt, das die aktuelle Entwicklung um die Etablierung einer europäischen Aufsicht nicht berücksichtigt.

Vergangene Woche gab es im Europäischen Rat eine Verständigung darauf, bis Jahresende einen rechtlichen Rahmen für eine europäische Finanzaufsicht aufzustellen. Das bedeutet, dass es bereits vor Inkrafttreten der deutschen Finanzaufsichtsreform einen neuen Rechtsrahmen für eine europäische Aufsichtsstruktur geben wird. Nach dem Willen der Koalition wird jetzt die deutsche Finanzaufsicht reformiert, die im kommenden Jahr auf die europäische Ebene verlagert wird, die dann im Laufe des Jahres wiederrum einzelne Aspekte auf die nationale Aufsicht zurückverlagert. Verwirrender und sinnloser kann deutsche Gesetzgebung nicht sein.

Aber vermutlich will die Bundesregierung nur davon ablenken, dass sie sich in wesentlichen Punkten nicht durchgesetzt hat. Denn noch in ihrem jüngsten Entschließungsantrag zur Bankenunion haben die Koalitionsfraktionen - übrigens zu Recht - gefordert, die europäische Aufsicht nur für systemrelevante Kreditinstitute einzuführen.

Dies wird aber so nicht kommen. Die EZB soll offensichtlich Zugriff auf alle mehr als 6.000 Banken in Europa bekommen und entsprechende Eingriffsbefugnisse erhalten. Die Rolle der verbleibenden nationalen Aufsicht bleibt unklar. Frau Merkel hat damit eine herbe Niederlage erlitten.

Diese Neujustierung der Aufsicht in Europa wird erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Aufsichtsstruktur haben. Deshalb macht es keinen Sinn, im aktuellen Gesetzentwurf Regelungen für eine Struktur zu treffen, die es in Zukunft so nicht mehr geben wird, selbst wenn Aspekte, wie zum Beispiel die Schaffung eines Ausschusses für Finanzmarkstabilität, sinnvoll sind. Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung das Thema verfehlt.



Das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht bleibt ein unvollständiges Placebo.

Eine wichtige Lehre aus der Finanzmarktkrise war zudem die Erkenntnis, den Verbraucherschutz zu stärken. Die europäische Finanzaufsichtsbehörden haben deshalb den kollektiven Verbraucherschutz als konkrete Aufgabe und Ziel ihrer Arbeit bekommen.

Die Bundesregierung weigerte sich jedoch beim vorliegenden Gesetzentwurf, den kollektiven Verbraucherschutz als Zielbestimmung aufzunehmen. Die Verbraucherinteressen spielen offenkundig nur eine untergeordnete Rolle.

Mit diesem Gesetz hat die schwarz-gelbe Koalition ein weiteres Kapitel mit der Überschrift "virtuelle Regulierung" abgeliefert.


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Datum: 26.10.2012 - 12:15 Uhr
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