Nicht alle Schufa Einträge sollte man löschen.

Nicht alle Schufa Einträge sollte man löschen.

ID: 750595

Alle Einträge bezüglich umstrittener Forderungen muss die Schufa löschen beziehungsweise sperren.



(firmenpresse) - Wenn Sie einen Schufa Eintrag löschen möchten, dann hilft zuallererst ein Blick auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schufa AG und Ihnen sowie eine Recherche der entsprechenden Quelle - wenn Sie den Grund für einen negativen Eintrag nicht kennen sollten. Denn letztendlich ist Schufa löschen ein Rechtsanspruch gem. dem Bundesdatenschutzgesetz. Da allerdings eine komplett "leere" oder gar nicht vorhandene Schufa-Auskunft auch keinen guten Eindruck macht, sollten Sie sich auf die Schufa Eintrag löschen einzelner Positionen beschränken und die positiven Auskunftsmerkmale nicht gleichzeitig mit löschen lassen.

Schufa löschen beginnt in der Vergangenheit
Wer einen Schufa Eintrag löschen möchte, der sollte sich zuerst über die Urheberschaft dieses Eintrages klar werden. Letztendlich ist es immer eine Bank, ein Versandhaus oder ein Telekommunikationsunternehmen, dass einen Eintrag verursacht. Diesem voraus geht eine erfolglose Mahnung gegenüber Ihnen als Kunden und meist auch gescheiterte Verhandlungen über die Zahlung. Deshalb sollten Sie sich in einem ersten Schritt gedanklich in die damalige Forderung zurückversetzen! Haben Sie die Ware tatsächlich erhalten oder reklamiert? Kam es zu Streit bei der Leistungserbringung oder einem von Ihnen gekürzten Kaufpreis? Dann sollten Sie mit dem damaligen Gläubiger Kontakt aufnehmen und mit ihm eine Lösung besprechen. Wahrscheinlich findet sich die Forderung noch in seinen Büchern und ist als offen gekennzeichnet. Vereinbaren Sie eine entsprechende Sofort- oder Teilzahlung! Der Gläubiger hat die einfachste Möglichkeit, den Schufa Eintrag löschen zu lassen. Den Schufa Eintrag löschen beginnt also mit Recherche und Verhandlung.

Schufa Eintrag löschen kann auch nur eine Klarstellung sein
Aufgrund der hohen Anzahl an Einträgen ist der Datenbestand der Schufa nicht fehlerlos. Wenn Sie also bei einer Selbstauskunft einen falschen Eintrag sehen, dann können Sie die Schufa löschen lassen. Legen Sie gegenüber der Schufa selbst dar, dass beispielsweise eine Verwechslung vorliegt oder dass sie den entsprechenden Vertrag nie hatten. Schufa löschen kann einfach auch heißen einen Beleg über die Bezahlung einzureichen. Schufa Eintrag löschen kann auch bedeuten, sich vom Gläubiger eine Bestätigung ausstellen zu lassen, dass alles schon bezahlt ist. Also: Bestätigung vom Gläubiger holen, dann Schufa löschen!



Allerdings empfiehlt es sich nicht, alle Daten bei der Schufa löschen zu lassen. Jeden Schufa Eintrag löschen bedeutet auch auf die bisherige, positive Kredithistorie zu verzichten. Denn nach Schufa löschen sieht niemand mehr, dass Sie ohne Probleme beispielsweise seit 10 Jahren den einen oder anderen Vertrag mit Ratenzahlung bedient haben. Bei Schufa löschen sollten Sie also immer nur eine einzelne Position berichtigen lassen. Erfahren sie, wie man sofort seine Schufa Einträge löscht. Auf www.schufa-loeschen.info wird ihnen gezeigt wie Sie dabei richtig vorgehen.

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Datum: 26.10.2012 - 15:45 Uhr
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