Der Ausbildungsvertrag muss alles enthalten
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Wer eine Ausbildung macht, der muss auch einen Ausbildungsvertrag abschließen. Die Inhalte von einem solchen Vertrag sind gesetzlich vorgeschrieben.
In der Regel wird dieser Vertrag vom zuständigen Ausbilder des Ausbildungsbetriebes und dem Auszubildenen selbst unterschrieben. Ist dieser allerdings noch unter 18 Jahren und damit noch minderjährig, so bedarf es zur Gültigkeit zusätzlich der Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Der Ausbildungsvertrag muss genau definierte Inhalte haben. Zu diesen gehört unter anderem die sachliche und zeitliche Gliederung der gesamten Ausbildung. Was ein Auszubildender im Rahmen seiner Lehre erlernen muss, ist im sogenannten Ausbildungsrahmenplan festgeschrieben. Außerdem gehören in den Ausbildungsvertrag unbedingt der Beginn und die Dauer der Ausbildung. Ein weiterer wichtiger Punkt im Ausbildungsvertrag ist die Angabe des Ausbildungsortes. Dies ist daher wichtig, da die Fahrten zur Ausbildungsstätte selbst getragen werden müssen, bei Maßnahmen an anderen Orten aber die Fahrtkosten gegebenenfalls ersetzt werden müssen. Auch die Probezeit gehört neben vielen anderen Punkten noch unbedingt als schriftliche Fixierung in einen Ausbildungsvertrag. Noch viele weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ausbildung findet man auch im Internet unter dieser Seite. Sich gründlich zu informieren ist auch hier bei diesem Thema sehr wichtig und kann später vor bösen Überraschungen schützen.
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Ausbildung.de ist eine Internetseite, die sich ausgiebig mit dem Thema Ausbildung befasst. Auf sehr übersichtliche Weise erfährt man bei Ausbildung.de unter anderem, welche Arten der Ausbildung es gibt oder warum eine richtige Ausbildung so wichtig ist. Viele tolle Informationen und Hilfestellungen sorgen dafür, dass man dank Ausbildung.de bestens zum Thema Bescheid weiß.
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Datum: 29.10.2012 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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