Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe?

Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe?

ID: 751590

Roland Franz rät, gegen die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerbescheide wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe Einspruch einzulegen



StB. Roland FranzStB. Roland Franz

(firmenpresse) - Essen, 29. Oktober 2012*****Seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung abziehbar, obwohl es sich unstreitig um eine Betriebsausgabe handelt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass nunmehr vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 21/12 ein Verfahren anhängig ist, in dem es unter anderem um die Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbotes gehen wird.

"Bis dahin raten wir allen Gewerbesteuer zahlenden Unternehmern, gegen die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuerbescheide wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe Einspruch einzulegen. Gleichzeitig sollte im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 21/12 anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. In diesen Fällen besteht stets ein Anspruch des Steuerzahlers auf Ruhen des Verfahrens", erklärt Steuerberater Roland Franz.

Vorausgegangen ist eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg (1 K 48/12 v. 29. Februar 2012), wonach zumindest Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung bestehen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass durch das neu eingeführte Abzugsverbot das objektive Nettoprinzip durchbrochen wird. "Eine solche Verletzung des objektiven Nettoprinzips ist jedoch nur möglich, wenn es hierfür eine ausreichende Rechtfertigung gibt. Dies wird der Bundesfinanzhof zu klären haben. Sollte er zu der Überzeugung kommen, dass das Abzugsverbot verfassungswidrig ist, wird er diese Regelung dem Bundesverfassungsgericht zum Zwecke der Prüfung vorlegen", meint Steuerberater Roland Franz.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Studie Lohnt sich meine Lebensversicherung?  Aktuelle Verbrauchertipps von Versicherungsmakler Helge Kühl
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.10.2012 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 751590
Anzahl Zeichen: 1931

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben ...

Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, ...

Das war doch keine Unfallflucht! ...

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, "das war doch keine Unfallflucht"! Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenbu ...

Zinsen aus Privatdarlehen versteuern ...

Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, warnt abe ...

Alle Meldungen von Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z