Private Krankenversicherung: Rechte und Fristen bei PKV Kündigung

Private Krankenversicherung: Rechte und Fristen bei PKV Kündigung

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(PresseBox) - Wer in einer privaten Krankenversicherung versichert ist und seinen aktuellen PKV Tarif kündigen möchte, muss sich hierbei, abhängig von der jeweiligen Situation, an bestimmte Fristen halten, um sein Kündigungsrecht wahrnehmen zu können. Hierbei muss der PKV Versicherte zwischen dem ordentlichen Kündigungsrecht und dem außerordentlichen Kündigungsrecht unterscheiden. Die Verbraucherplattform pkv-vergleich.de informiert Interessenten in diesem Artikel über die genauen Rechte und Fristen zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung ihres PKV Tarifes.
Gründe für eine Kündigung der privaten Krankenversicherung
Der Grund für die Kündigung des aktuellen PKV Tarifes ist ein wichtiger Faktor für die Fristen, an welche sich der privat Krankenversicherte zu halten hat. Denn je nach Kündigungsgrund gilt das ordentliche oder außerordentliche Kündigungsrecht. Wer beispielsweise seinen PKV Tarif wechseln möchte (http://www.pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung-wechsel ), weil er mit seiner aktuellen PKV nicht mehr zufrieden ist, kann lediglich das ordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass er den Tarifwechsel zwar zum 31.12. des jeweiligen Jahres durchführen kann, jedoch mindestens drei Monate zuvor, also spätestens im September, seinen aktuellen PKV Tarif kündigen muss. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Tarifes der privaten Krankenversicherung vorliegt.
Kündigungsgrund PKV Leistungseinschränkung
Ein typischer Fall von außerordentlichem Kündigungsrecht des PKV Tarifes ist die Ankündigung des PKV Anbieters an seine Versicherten, dass er das bisherige Leistungsangebot ihres PKV Tarifes einschränken werde. Wer dies nicht hinnehmen und seinen PKV Tarif wechseln möchte, hat gerade einmal einen Monat Zeit, nach Erhalt der Nachricht seinem privaten Krankenversicherer zu kündigen.


Kündigung bei Beitragsanhebung
Andere Fristen bei der außerordentlichen Kündigung gelten jedoch im Falle von Beitragserhöhungen durch den Versicherer. Hier hat der Versicherte ab Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhungen seiner privaten Krankenversicherung bis hin zum eigentlichen Inkrafttreten der Beitragserhöhung Zeit, um gegenüber seiner Versicherung von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Da in der privaten Krankenversicherung demnächst tatsächlich Beitragserhöhungen zu erwarten sind(http://www.pkv-vergleich.de/in-der-privaten-krankenversicherung-droht-beitragserhoehung-809), liefern diese wohl den Hauptgrund für anstehende Wechsel des PKV Tarifs.
Wiedereintritt der Versicherungspflicht
Ein privat Krankenversicherter, der wieder versicherungspflichtig wird, kann ebenfalls seinen PKV Tarif außerordentlich kündigen. Gründe für den Wiedereintritt der Versicherungspflicht sind beispielsweise, dass ein Selbstständiger wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechselt oder ein Angestellter, der bisher mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze diese wieder unterschreitet. Die Frist für eine außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung beträgt zwei Monate, allerdings kann der Betroffene in einem solchen Fall lediglich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, ein Wechsel in einen günstigeren PKV Tarif ist hingegen nicht möglich.
PKV Vergleich vor Tarifkündigung
Wer seinen aktuellen PKV Tarif kündigen und in einen anderen Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln möchte, tut gut daran, zuvor einen unabhängigen PKV Vergleich durchzuführen. Denn nur auf diese Weise kann der Wechselwillige sicher sein, wirklich einen für ihn besseren PKV Tarif abzuschließen. Denn die Gefahr ist groß, erst nach dem PKV Tarif Wechsel zu bemerken, sich durch ihn nicht verbessert, sondern verschlechtert zu haben. Mit Hilfe des vorherigen PKV Vergleich kann ein solches böses Erwachen von Anfang an ausgeschlossen werden.

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Datum: 30.10.2012 - 12:00 Uhr
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