"Schützen und Erhalten" - das Holz- und Bautenschutzgewerbe erhält erstmals eine Meisterprüfungsverordnung
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Diese tritt am 1. November 2012 in Kraft
Um dem Leitgedanken des Holz- und Bautenschutzgewerbes "Schützen und Erhalten" zu folgen und Fachkräfte für diesen speziellen Tätigkeitsbereich weiterzubilden, wurde erstmalig für dieses Gewerbe eine moderne, kompetenz- und handlungsorientierte Meisterprüfungsverordnung erlassen.
Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 10. September 2012 (BGBl. I S. 1891) tritt am 1. November 2012 in Kraft. Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden.
Bei dem Holz- und Bautenschutzgewerbe handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung - anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken - für die selbstständige Berufsausübung nicht obligatorisch ist. Die Handwerksordnung sieht jedoch die Option einer freiwilligen Meisterprüfung vor. Der "freiwillige" Meisterabschluss ist ein Ausweis gegenüber anderen Selbstständigen im Holz- und Bautenschutzgewerbe für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden dar.
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Datum: 30.10.2012 - 11:51 Uhr
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Bildung & Beruf
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