Die Anwendung ausländischer Rechtsordnungen in Erbfällen
ID: 753718
Durch ausländische Rechtsordnungen, die neben deutschem Recht Anwendung finden können, kann bei einem Erbfall die Durchsetzung von Ansprüchen der Erben erschwert sein.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt.
Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. Dies kann jedoch bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten anders zu beurteilen sein. Häufig ist dabei das Recht des Staates anzuwenden, mit dem der Verstorbene am engsten verbunden war. Dabei muss auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder den Verlauf des Lebens abgestellt werden.
Um das Erbrecht an Nachlassgegenständen gegenüber deutschen Banken oder Grundbuchämtern nachweisen zu können, wird grundsätzlich ein Erbschein benötigt. Im Einzelfall ist eine internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte für die Erteilung eines Erbscheins gegeben. Dies ist dann der Fall, wenn deutsches Erbrecht angewendet wird.
Auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer sind Besonderheiten zu beachten. Denn die deutsche Erbschaftssteuer richtet sich auch bei Fällen mit Auslandsbezug nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz. Somit kann die Frage der Anrechnung bei einer Steuerpflicht in anderen Staaten problematisch werden. Um Doppelbesteuerung vermeiden zu können, wurden mit einigen Staaten, z.B. Griechenland oder der Schweiz, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Danach kann es vorkommen, dass festgelegte Vermögensgegenstände ganz aus der eigenen Besteuerung herausfallen, was als die sogenannte Freistellungsmethode bezeichnet wird. Durch das Abkommen kann zudem in anderen Fällen vorgesehen sein, dass eine entrichtete ausländische Steuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden darf, was als Anrechnungsmethode bezeichnet wird.
Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Beziehungen. Im Zweifelsfall sollten Sie bei drohenden Problemen einen qualifizierten Rechtsrat einholen.
Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt steht Ihnen beratend zur Seite und hilft Ihnen bei der Klärung der Nachlassfrage. Auch im Erbfall kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein.
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 31.10.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 753718
Anzahl Zeichen: 2893
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 483 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Anwendung ausländischer Rechtsordnungen in Erbfällen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Prorendita VIER Britische Leben: Anleger werden über Verluste informiert ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über
Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) betonte das BAG, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber ve
Anwalt Frankfurt Strafrecht Verkehrsrecht: Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft ...
Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind die Folgenden: Der Haftbefehl wird zunächst von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt. Erlassen darf den Haftbefehl nur der Richter. Hierzu hat dieser die Sach- und Rechtslage des Falles zu prüfen. Eine Festnahme durch die Poli




