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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank Ingolstadt - Profit vor Sicherheit der Kunden?

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(firmenpresse) - DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank Ingolstadt -
Profit vor Sicherheit der Kunden?

05.11.2012 / 07:22

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Offensichtlich hat die Filiale der HypoVereinsbank Ingolstadt mehr
hochspekulative Swaps verkauft, als bisher bekannt.

Die HypoVereinsbank steht bereits seit mehreren Jahren wegen gefährlicher
Derivatgeschäfte vor Gericht und muss sich mit Ihren so genannten 'VIP' -
Kunden auseinandersetzen, denen Sie zur angeblichen Zinsoptimierung Swaps
verkauft hat.

Auffallendd sind die Konzentrationen dieser Wettgeschäfte. So gab es
offenbar verschiedene Kompetenzzentren die Swaps unter die Kunden gebracht
haben. Dazu gehören Würzburg, Frankfurt, Nürnberg, Hannover, München und
allen voran Ingolstadt.

In Ingolstadt konzentrieren sich die meisten und größten Geschäfte und
folglich auch die größten Schäden. In dieser Filiale gab es anscheinend
sehr fleißige Verkäufer. So wurden in Ingolstadt auch die besonders
gefährlichen CRS ( Currency Related Swaps) in Massen verkauft. Dabei hat
die Vertriebsmannschaft der HypoVereinsbank in einem Rundmail bzw. Fax an
einem Samstag dieses Produkt mit der Bezugsgröße 5.0 Mio. Euro angepriesen.
Angeblich völlig risikolos, da es am Ende des Geschäfts keinen
Währungstausch gibt. Der CRS war allerdings an den Schweizer Franken
gekoppelt und aufgrund dessen Stärke katastrophal in seiner Entwicklung.
Die Kunden zahlen derzeit halbjährlich ca. 420 TEuro drauf. Nach dem die
Laufzeit meistens bis 2015 bzw. 2017 abgeschlossen wurde, sind die Verluste
für die Kunden nicht selten siebenstellig. Alternative ist eine vorzeitige
Auflösung, welche ebenfalls mit einer siebenstelligen Zahlung verbunden


wäre.

Das Landgericht München hat zu diesem und vielen anderen Swapgeschäften
eine ganz eigene Meinung. Speziell bei den CRS geht das Landgericht von
strukturellen Risiken aus, welche für den Kunden in dieser Form nicht
erkennbar waren und von der Bank auch nicht dargestellt wurden. Im Ergebnis
bedeutet dies eine Falschberatung und nach dem viele betroffene Kunden eine
Zinsoptimierung für ihre Finanzierung suchten, in den meisten Fällen wohl
eine vorsätzliche Falschberatung.

Das Landgericht München wird in seiner Meinung gestärkt. Zwischenzeitlich
wird die Bank von den unterschiedlichsten Senaten des OLG München bereits
per Beschluss auf die Aussichtslosigkeit dieser Prozesse für die Bank
hingewiesen. Besonders drastisch stellt dies der 5. Senat klar, in dem er
von der Bank einen Hinweis auf ein Glücksspiel verlangt.

Betroffenen Kunden kann daher nur empfohlen werden, keine weiteren
Zahlungen auf die Swaps zu leisten und das bereits gezahlte Geld zurück zu
verlangen.


Ende der Finanznachricht

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191407 05.11.2012
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