Einigung im Tarifstreitüber GEMA-Vergütung im Diskotheken- und Clubbereich - Einladung zum Pressegespräch
ID: 755682
Verband Deutscher Musikschaffender (VDM),
Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) sowie die
Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO)
und die GEMA haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen
Veranstaltungstarife unterzeichnet. Nach den Gesamtverträgen mit dem
Bund Deutscher Karneval und einer Vielzahl von Schützenbünden konnte
nun auch eine tarifliche Lösung für die Branchenbesonderheiten im
Diskotheken- und Clubbereich gefunden werden.
Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt ein weiterer
Gesamtvertragspartner die Angemessenheit der ab 1.4.2013 geltenden
Veranstaltungstarife U-V und M-V. Die Mitglieder der drei Verbände
erhalten dadurch Planungssicherheit und profitieren von einem
Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 % auf alle Vergütungssätze der
GEMA.
Die von der GEMA vorgesehene Tarifreform führte insbesondere bei
Diskotheken und Clubs zu Protesten, da der jahrzehntelang geltende,
privilegierte Vergütungsansatz für diese Branche zugunsten einer
gerechteren Tarifstruktur reformiert wurde.
Der Gesamtvertrag berücksichtigt Branchenbesonderheiten von
Diskotheken und Clubs
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: "Wir freuen uns, dass
wir nach konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen mit den drei
Verbänden VDM, DDU und DDO nun auch die Branchenbesonderheiten der
Diskotheken- und Clubbetreiber in dem Tarif vertraglich
berücksichtigt werden. Die drei Verbände haben ihren Gestaltungs- und
Verhandlungsspielraum zum Wohle ihrer Mitglieder genutzt. Dies ist,
wie man am Ergebnis erkennen kann, zielführender als eine öffentliche
Protesthaltung."
Klaus Quirini, Gründer der seit 1963, 1970 und 1974 bestehenden
Verbände: "In der kritischen Auseinandersetzung mit den neuen
Veranstaltungstarifen sahen wir uns von Anbeginn in der Pflicht, die
Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und mit der GEMA in einen
Dialog zu treten. Nur so können wir Veränderungen aktiv und zugunsten
unserer Branche mitgestalten. Für DJs konnten wir mit dem
Gesamtvertrag die Umgestaltung der Vergütungen für die
Vervielfältigungsrechte erwirken - eine von unseren Mitgliedern seit
vielen Jahren geforderte Veränderung."
Udo Starkens, Geschäftsführer der Deutschen Diskotheken
Unternehmer (DDU): "Für die rund 300 Mitgliedsbetriebe in unserer
Organisation Deutsche Diskotheken Unternehmer konnte eine stufenweise
Einführung der neuen Veranstaltungstarife über einen Zeitraum von 5
Jahren und unterhalb von 10 EUR Eintrittsgeld verhandelt werden.
Darüber hinaus profitieren unsere Mitgliedsbetriebe von der
Umgestaltung der Vervielfältigungszuschläge. Dies führt zu einer
spürbaren Entlastung bei unseren Mitgliedern."
Die Vereinbarung mit den drei Verbänden VDM, DDU und DDO sieht im
Wesentlichen folgende Anpassungen in den Vergütungssätzen U-V und M-V
vor:
- Einführungsnachlass: Die GEMA gewährt Betrieben, die zwei oder
mehr Veranstaltungen wöchentlich durchführen, gesonderte
Einführungsnachlässe auch für Veranstaltungen mit einem
Eintrittsgeld von weniger als 10 EUR über einen Zeitraum von 5
Jahren.
- Vervielfältigungsrechte: Die GEMA plant für die zukünftige
Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte (sogenannter
Laptopzuschlag), den bereits heute bestehenden
Vervielfältigungstarif VR-Ö entsprechend anzupassen. Die Lizenz
beträgt dort EUR 0,13 je vervielfältigtem Werk. Dadurch würde
der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G entfallen.
Die ab 1.4.2013 gültigen Tarife U-V und M-V finden Sie unter
www.gema.de/veranstaltungstarife.
Einladung zum GEMA-Pressegespräch
Gerne möchten Sie die Verbände VDM, DDU und DDO und die GEMA
ausführlich über die Inhalte der Vereinbarung und die damit
einhergehende Modifizierung der neuen Tarife für den
Veranstaltungsbereich informieren. Daher laden wir Sie herzlich ein
zum Pressegespräch:
Einigung im Tarifstreit über GEMA-Vergütung im Diskotheken- und
Clubbereich
am 6. November 2012, 13.00 - 14.00 Uhr
im Maritim Hotel Berlin (Salon 3 / Rom), Stauffenbergstraße 26, 10785
Berlin
Für Fragen stehen Ihnen Udo Starkens (DDU) und Klaus Quirini (DDO)
sowie die beiden GEMA-Bezirksdirektoren Jürgen Baier und Lorenz
Schmid als Gesprächspartner zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich für die Teilnahme am Pressegespräch unter
kommunikation@gema.de verbindlich an. Bitte richten Sie Ihre
Interviewanfrage an selbige Adresse und beachten Sie, dass wir nur
akkreditierte Journalisten zu dem Pressegespräch zulassen können. Wir
freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) berät seit 1974 rd.
10.000 Musikschaffende über ihre Rechte als Label- und
Musikverlagsinhaber und bietet Leistungen für Existenzgründer wie
Musikprofis an.
Die Organisation Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) vertritt
derzeit rd. 300 Diskothekenbetriebe und berät ihre
Mitgliedsunternehmen zu allen für die Branche relevanten Themen.
Die Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO) organisiert als erste
Disc-Jockey-Organisation der Welt professionelle Berufsdiscjockeys
und vertritt als Branchenverband die Interessen von rd. 300
angeschlossenen Disc-Jockeys.
Pressekontakt:
Ursula Goebel, Leitung Marketing & Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583
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Datum: 05.11.2012 - 12:14 Uhr
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