Sicherungsübereignung als Sachsicherheit im Bankrecht

Sicherungsübereignung als Sachsicherheit im Bankrecht

ID: 756779
Seminarveranstaltung Arbeitskreis Kreditgewährung, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, BerlinSeminarveranstaltung Arbeitskreis Kreditgewährung, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

(firmenpresse) - Im Rahmen der Seminarveranstaltung (Arbeitskreis Kreditgewährung, praxisorientierter Zusammenschluss der Rechtsanwälte und Bankfachleuten) in den Räumen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in Berlin, wurden die Fragen der Sicherungsübereignung diskutiert. Durch die Veranstaltung führten Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwältin Dana Wiest und Bankfachmann Alexander Bellgardt.

Die Sicherungsübereignung ist eine für die Praxis entwickelte Alternative zum altertümlichen - gesetzlich geregelten - Pfandrecht. Alexander Bellgardt, hierzu: "Pfandrechte werden heute selten vereinbart; Nachteile sind die Notwendigkeit, dass die Bank den Gegenstand in Besitz nehmen muss. Hieraus stellen sich logistische Fragen, außerdem ist die Sicherheit sehr teuer."

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte: "Aber die Besonderheit der Sicherungsübereignung wiederum ist, dass die Bank viel mehr Sicherheit erlangt als notwendig, im juristischen Sinn wäre. Sie ist voller Eigentümer und kann den Gegenstand im Sicherungsfall (Kreditkündigung) sofort verwerten. Die volle Rechtsstellung als Eigentümer hindert aber den Kreditkunden nicht, den sicherungsübereigneten Gegenstand auch im Wirtschaftsverkehr einzusetzen."

Folgende Punkte wurde im Seminar vertieft diskutiert:

Notwendigkeit Wegnahmerecht zu vereinbaren (Beitrag von Rechtsanwältin Dana Wiest)
Sicherungszweckvereinbarung (Ausführungen durch Herrn Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen)
Deckungsgrenze (Bankfachmann Alexander Bellgardt)
Entnahmeklausel und Anzeigenpflicht des Kunden bei Krisen rund um das Sicherungsgut (Beitrag Dana Wiest, Rechtsanwältin)
Verarbeitungsklausel (Dr. Thomas Schulte)

Die Rechts- und Bankpraxis bei Waren-Sicherungsübereignungsverträgen wurden intensiv von verschiedenen Standpunkten aus behandelt. Hier erörterten die Parteien den sachrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und steuerliche Fragen. Dabei ist dieses Thema sowohl rechtlich höchst interessant und zeitgleich rechtlich sehr umstritten, denn Kollisionsgefahren bei Vermieterpfandrecht und Sicherungseigentum, bei revolvierenden Globalsicherungen stellen eine nicht absehbare und im Vorfeld einstufende Gefahr dar.



Aus dem öffentlichen Recht folgten die Hinweise, dass der Sicherungseigentümer aber für Umweltschäden haften. Deshalb - so der Praxistipp des Bankfachmanns Alexander Bellgardt: "Ausreichender Versicherungsschutz und Umweltverträglichkeit des Sicherungsgutes müssen als Punkte geklärt werden."

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 - 715 206 70
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Schulte & Partner
Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
dr.schulte(at)dr-schulte.de
00493071520674
http://www.dr-schulte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Obama oder Romney, mit einem T Shirt abstimmen Rheinische Post: Wirtschaftsweise erwarten 2,9 Millionen Arbeitslose und 41,6 Millionen Erwerbstätige  / Kritik an Koalitionsbeschlüssen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.11.2012 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 756779
Anzahl Zeichen: 2794

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Thomas Schulte
Stadt:

Berlin


Telefon: 00493071520674

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 314 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sicherungsübereignung als Sachsicherheit im Bankrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Schulte&Partner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Das geltende deutsche Abwasserbeseitigungsrecht 2012 ...

Das Abwasserbeseitigungsrecht gilt als kompliziert; wie vertrauensvoll die technischen Möglichkeiten sind, wird seit Jahren diskutiert und ob sich diese Möglichkeiten weiterhin bewähren. Aktuelle Fragen sind unter anderem die Probleme des Wassersp ...

Seminarveranstaltung zum Themenschwerpunkt"Kick Back" ...

Die Veranstaltung fand am 09.11.2012 in den Kanzleiräumen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte statt. Veranstaltungsleiter war Dr. Thomas Schulte - Rechtsanwalt und Gründungsmitglied der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, ...

Alle Meldungen von Dr. Schulte&Partner


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z