Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig

Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig

ID: 758007

Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig



(pressrelations) -
Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, besondere Schuldschwere festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der heute 48 Jahre alte Angeklagte am 30. Oktober 2000 den elfjährigen Tobias nahe des Dörschachweihers südlich von Weil im Schönbuch mit 38 Messerstichen. Der Angeklagte hatte dorthin eine Fahrradtour unternommen und bemerkte zufällig den ihm bis dahin unbekannten Jungen beim Angeln im Weiher. Er entschloss sich, sexuelle Handlungen an dem Jungen vorzunehmen und lockte diesen mit einem Vorwand hinter eine nahe gelegene Hütte. Dort forderte der Angeklagte den Jungen unter Vorhalt eines Butterflymessers auf, seine Hose herunterzuziehen. Als der Junge indes laut und anhaltend zu schreien begann, befürchtete der Angeklagte, seine Tat würde nicht unentdeckt bleiben, und beschloss, den Jungen für immer zum Schweigen zu bringen und ihn zu erstechen. Mit dem mitgeführten Messer stach er sodann mehrfach wuchtig auf den Jungen ein, der innerhalb kürzester Zeit verstarb. Bei dem Angeklagten lag ausweislich der Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts seit vielen Jahren eine schwere Störung der Sexualpräferenz mit pädophiler und sadomasochistischer Triebfixierung vor, die jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei der Tat führte.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Landgericht beanstandet, als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


Bundesgerichtshof (BGH)
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Deutschland

Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Mail: poststelle@bgh.bund.de


URL: http://www.bundesgerichtshof.de/


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Bundesgerichtshof zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen Sozialrecht: Hartz IV: Maximal 300EUR für Klassenfahrt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.11.2012 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 758007
Anzahl Zeichen: 2278

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 297 mal aufgerufen.

Winter- und Weihnachtszauber im Castello Königsleiten ...

Königsleiten liegt dort, wo der Winter zu Hause ist: auf 1.600 Höhenmetern zwi-schen Hohen Tauern und Zillertaler Alpen. Zum Advent staubt es von den Gip-feln ringsum. Das Bio-Wohlfühlhotel Castello Königsleiten zelebriert Sternstun-den im Advent ...
 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z