Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Mord / Lena / Urteile
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Es kam nicht überraschend, dass der 19-jährige Angeklagte des
Mordes an der kleinen Lena schuldig gesprochen worden ist. Er hatte
gestanden, und die Beweise waren eindeutig. Nicht sicher war hingegen
vor der Urteilsverkündung, wie das Strafmaß für diese Tat aussehen
würde. Dass der junge Mann nun bis auf Weiteres in die geschlossene
Psychiatrie muss, ist eine kluge Entscheidung. Zum einen, weil er
dadurch für eine sehr lange Zeit keine Gefahr für die Gesellschaft
sein kann. Zum anderen, weil das Gericht es ihm somit ermöglicht,
seine krankhafte Persönlichkeitsstörung therapeutisch zu behandeln.
Zwar sind der Mord an Lena, die versuchte Vergewaltigung einer
Joggerin sowie Besitz und Erstellung von kinderpornografischem
Material ohne Zweifel überhaupt nicht entschuldbar. Trotzdem: Der
19-Jährige hatte sich selbst vor der Bluttat in Emden der Polizei
gestellt und seine Neigung eingestanden. Das offenbart ein Maß an
Selbstreflexion, das nicht selbstverständlich ist. Für Lenas Eltern
ist das alles verständlicherweise kein Trost. Sie haben ihr Kind auf
unvorstellbar grausame Art verloren. Keine Gerichtsentscheidung der
Welt könnte ihr Leid lindern. Vielleicht bietet das Urteil für sie
aber die Chance, langsam den unvermeidbaren Schritt zu tun und nach
vorne zu schauen. Zu wünschen ist es ihnen.
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Datum: 07.11.2012 - 22:00 Uhr
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