Baurecht - kleineÄnderungen - große juristische Wirkungen

Baurecht - kleineÄnderungen - große juristische Wirkungen

ID: 758502
Seminarveranstaltung Baurecht VeltenSeminarveranstaltung Baurecht Velten

(firmenpresse) - Am 07.11.2012 fand in den Räumlichkeiten der Brunzel Bau GmbH in Velten eine weitere Veranstaltung der Brunzel Bau GmbH zu baurechtlichen Themen statt. Hans-Heiko Brunzel, Geschäftsführer der seit zwanzig Jahren erfolgreich am Markt tätigen Brunzel Bau GmbH, hatte für diesen Tag das Thema "öffentliches Baurecht" gewählt.

Immer öfter wird gegen das Baurecht verstoßen. Das beweisen Untersuchungen der Bauaufsichtsbehörden.

Hans-Heiko Brunzel führt in den Themenkreis ein: "Wer einen Neubau errichten will, benötigt im Grundsatz eine Baugenehmigung. Weit weniger bekannt ist, dass schon kleine Änderungen an Gebäuden in der Regel einer Genehmigung bedürfen. Das gilt auch für eine bloße Nutzungsänderung, also dann, wenn die äußere Gestalt eines Gebäudes nicht verändert werde. Bereits das gewerbliche Vermieten von Ferienwohnungen zum Beispiel, stell auch eine genehmigungspflichtige Änderung dar, wenn in der Baugenehmigung ein Dauerwohnen genehmigt worden sei. Nicht selten wird der Dachboden als Teil einer Ferienwohnung ausgebaut, obwohl dieses mit den Bebauungsplänen der Gemeinden oder dem Bauordnungsrecht nicht vereinbar ist."

Rechtsanwalt Ralf Hornemann, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und Fachanwälte, ergänzt: "Immer häufiger gehen bei den Bauaufsichtsbehörden Beschwerden von Nachbarn oder gar anonym ein. Das Bauamt ist verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen. Es wird dann versucht, eine rechtskonforme Lösung zu finden. Erste Ziel ist stets eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen oder eine nachträgliche Baugenehmigung. Nicht selten wird aber bei Verstößen gegen das Baurecht die Nutzung bauaufsichtlich untersagt oder unter Umständen sogar die Beseitigung angeordnet. Beides ist aufwendig und meist mit gerichtlichen Verfahren verbunden, die für beide Seiten zeit- und kostenaufwendig sind."

In der anschließenden Diskussion wurden weitere rechtliche Fragen beantwortet und Erfahrungsberichte ausgetauscht.



Hans-Heiko Brunzel schildert die Auswirkungen für die Praxis: "Beim Bauen und Planen entsehen Vorstellungen und es wird für eventualitäten das extra Bad mit vorbereitet oder man weiß ja nie, ob die Kinder länger wohnen bleiben und noch eine Küchenzeile benötigen, da werden für den Fall der Fälle die Anschlüsse mit eingeplant. Doch bis es mit den Kindern soweit ist, könnte man ja schon mal vermieten. Das führt zum Unmut in der Umgebung und endet in einer Anzeige bei den Behörden. Die Bauämter gehen vermehrt dazu über, Beratung anzubieten, um bereits im Vorfeld Verfahren zu vermeiden. Es gilt also, im Zweifel vorher anzufragen."

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner der Kanzlei, empfiehlt: "Auch beim Kauf einer Immobilie ist es ratsam, sich vorher alle Baugenehmigungen zeigen zu lassen. Nicht selten wird in baurechtlichen Verfahren angegeben, dass man ein Objekt so vom Voreigentümer erworben habe. Verantwortlich ist jedoch stets der jetzige Eigentümer. Alternativ kann mit einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit erfragt werden, ohne dass dadurch höhere Kosten entstehen."

V.i.S.d.P.:

Hans-Heiko Brunzel
Geschäftsführer Brunzel Bau GmbH

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH wurde 1992 gegründet. Brunzel Bau hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Brunzel Bau höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand. Weitere Informationen auf: www.brunzelbau.de



PresseKontakt / Agentur:

Brunzel Bau GmbH
Hans-Heiko Brunzel
Germendorfer Straße 1
16727 Velten
info(at)brunzel-bau.de
0049 (0)3304 25 31 63
http://www.brunzelbau.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zentrale Lehrstellen-Vermittlung für alle IEC 61508 Personenzertifizierung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.11.2012 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 758502
Anzahl Zeichen: 3305

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hans-Heiko Brunzel
Stadt:

Velten


Telefon: 0049 (0)3304 25 31 63

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 424 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Baurecht - kleineÄnderungen - große juristische Wirkungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Brunzel Bau GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Brunzel Bau GmbH: Zukunftswohnen - Innovation Wohnraum ...

Wie den Wandel des Zukunftswohnens beschreiben? Prognosen zur Folge soll die Bevölkerungszahl auf knapp 78 Millionen bis 2025 zurückgehen. Wie wirkt sich das auf die Anzahl und der Lebensart der Haushalte aus? Der Umstieg auf nichtfossile Energietr ...

Alle Meldungen von Brunzel Bau GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z