Anstieg der Betreuungsfälle
ID: 760940
Vorsorge hilft den Angehörigen
Foto: Fotolia (No. 4778)(firmenpresse) - sup.- Es kann jeden treffen: Menschen, die ihr Leben lang aktiv und selbständig waren, sind aufgrund ihres Alters, durch eine Krankheit oder nach einem Unfall plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen. In manchen Fällen, z. B. bei fortschreitender Altersdemenz, ist es ihnen sogar kaum oder gar nicht mehr möglich, den eigenen Willen zu äußern. Wenn für solch eine Situation nicht frühzeitig klare Regelungen getroffen wurden, dann wird per Gerichtsbeschluss ein Betreuer eingesetzt, der sich um den Betroffenen kümmert und für bestimmte Lebensbereiche stellvertretend entscheiden darf. Dabei kann es um Aspekte der medizinischen Versorgung gehen, aber auch um finanzielle oder rechtliche Fragen. Mehr als 1,3 Mio. Menschen in Deutschland sind mittlerweile auf diese Hilfeleistung angewiesen. Tendenz steigend - nicht zuletzt wegen der wachsenden Lebenserwartung. Inzwischen gibt es jährlich rund 240.000 neue Betreuungsverfahren, in denen jeweils die richtige Person für diese verantwortungsvolle Aufgabe gefunden werden muss.
Meistens sind es natürlich Familienangehörige, die zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Ist dies nicht möglich, dann fällt die Wahl oft auf selbständige Berufsbetreuer oder Mitarbeiter eines Betreuungsvereins bzw. der zuständigen Behörde. Dabei bleibt stets oberstes Gebot, das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen so weit wie möglich zu wahren. Keine leichte Aufgabe für einen Amtsrichter, denn die wahren Wünsche des Betreuten müssen oft erst mühsam ermittelt werden. "Das Gespräch mit hilflosen oder problembeladenen Menschen gehört aber nicht zur Ausbildung von Richtern und Rechtspflegern", weiß Peter Winterstein, selbst Richter und Vorsitzender des Fachverbands Betreuungsgerichtstag e. V. (Bochum). Er plädiert deshalb für einen breiten Erfahrungsaustausch aller Beteiligten durch Gespräche, kollegiale Runden und Supervisionen. Außerdem sollte stets geprüft werden, ob es nicht doch im familiären Umfeld eine Alternative zur rechtlichen Betreuung durch Außenstehende gibt.
Das ganze Verfahren wird vereinfacht, wenn eine Betreuungsverfügung vorliegt, in der der Betroffene selbst klare Anweisungen zur Auswahl der betreuenden Person gegeben hat. Die Vorgaben dieser Verfügung darf der Richter nicht ignorieren. Gibt es eine Vorsorgevollmacht, dann muss das Gericht überhaupt nicht tätig werden. In solch einem Dokument, dessen Existenz beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorge-register.de) erfasst werden kann, werden eine oder mehrere Personen des Vertrauens benannt. Sollte der Vollmachtgeber irgendwann nicht mehr selbst handeln und entscheiden können, werden die Befugnisse dann gemäß seiner Wünsche delegiert: - an den Ehepartner, an einen guten Freund, gegebenenfalls aber auch an einen Anwalt oder eine professionelle Organisation für Ruhestands- und Nachlassmanagement. So kann vermieden werden, dass Angehörige sich unsicher sind oder sogar darüber in Streit geraten, welche Entscheidungen dem Willen des Betroffenen entsprechen. Dienstleistungs-Institutionen wie die Deutsche Nachlass informieren detailliert, worauf bei Vorsorgevollmachten und anderen Verfügungen für den Fall der Fälle geachtet werden muss (www.deutsche-nachlass.de).
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
betreuungsf-lle
altersdemenz
peter-winterstein
www-vorsorge
register-de
deutsche-nachlass
www-deutsche
nachlass-de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de
Datum: 12.11.2012 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 760940
Anzahl Zeichen: 3405
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilona Kruchen
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/555548
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 467 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anstieg der Betreuungsfälle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Supress (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
sup.- Für viele Menschen ist Gentechnik ein Reizwort. Vor allem mit der Biologie der Landwirtschaft identifiziert, wird sie von zwei Drittel der Deutschen abgelehnt. In der Medizin spielen dagegen gentechnische Methoden von der Diagnose über die Prävention bis zur Behandlung eine wichtige Rolle.
Irreführung statt Aufklärung ...
sup.- Foodwatch fordert einmal mehr die verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Nutri-Score. In der aktuellen Kritik der Essens-Ideologen an der Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die sie als wohlklingendes, aber folgenloses Papier der Ampel bezeichnen, wiederholen die Aktivist
Lebensmittel-Werbeverbote verfassungsrechtlich fraglich ...
sup.- Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Werbeverbote stehen jetzt auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten auf dem Prüfstand. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit dem brisanten Thema beschäftigt. Die ideologisch getri
Weitere Mitteilungen von Supress
Datenschutz GmbH IITR erhält Zertifizierung DIN EN ISO 9001 ...
Die IITR GmbH hat für die Bereiche "Dienstleistungen im Bereich Datenschutz", "Externer Datenschutzbeauftragter", "Datenschutz-Zertifizierung von Produkten, Personen und Unternehmen", "Schulungen und Seminare" und "Fachspezifische Veröffentlichungen &am
Vorsorgevollmacht hat Vorrang ...
sup.- Krankheit oder Alterdemenz können dazu führen, dass eigenständige Willensbekundungen eines Menschen nicht mehr möglich sind. Für diesen Fall können in einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens benannt werden, die dann bestimmte Entscheidungen treffen dürfen. Bei
Saarbrücker Zeitung: Thierse nennt Rechtsextremismus-Studie alarmierend für Bildungssystem und Familie in den neuen Ländern ...
Laut Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) zeigt die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über die Zunahme rechtsextremistischer Weltbilder in den neuen Ländern "die Schwäche der Zivilgesellschaft, die es vielerorts in Ostdeutschland noch gibt". Thierse, der von "ersch
HAPPACH-KASAN: Änderung der Honigrichtlinie schafft Rechtssicherheit ...
Zum Bericht über den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der europäischen Honig-Richtlinie (KOM(2012)530) im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt die ernährungs- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:




