Kostenkontrolle durch Wartungsvertrag:

Kostenkontrolle durch Wartungsvertrag:

ID: 760942

Heizkessel regelmäßigüberprüfen lassen



Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4777)Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4777)

(firmenpresse) - sup.- Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage trägt dazu bei, die häuslichen Wärmekosten unter Kontrolle zu behalten. Ärgerliche Leistungseinbußen des Heizkessels und ein dadurch höherer Energieverbrauch lassen sich nämlich vermeiden, wenn bei dem Profi-Check durch einen Fachbetrieb z. B. Verunreinigungen oder Rußablagerungen entdeckt und entfernt werden. Außerdem ist bei einem jährlichen Wartungstermin gewährleistet, dass die Regelung stets optimal eingestellt ist und dass Verschleißteile rechtzeitig ausgetauscht werden können. Dies schützt vor Funktionsausfällen und verlängert zudem die Lebensdauer der Heizungsanlage. "Wer seine Heizung nicht regelmäßig überprüfen lässt, verfeuert bares Geld", fassen die Energie-Experten der Verbraucherzentrale (Berlin) zusammen. Sie weisen zudem darauf hin, dass die Inspektion durch einen Fachbetrieb laut Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den Pflichten des Betreibers gehört.

Die einfachste Methode, dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, ist der Abschluss eines Wartungsvertrages. Der beauftragte Heizungsfachbetrieb übernimmt dann die jährliche Überprüfung und Reinigung der Anlage sowie gegebenenfalls die Neu-Justierung der Regelungsparameter. Je nach Hersteller der Heizung kann der Wartungsvertrag mittlerweile auch Basis für eine umfassend erweiterte Geräte-Gewährleistung sein. So können Heizungsbesitzer beim Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) jetzt eine fünfjährige Systemgewährleistung auf die Gesamtanlage erhalten. Sie umfasst neben dem Wärmeerzeuger beispielsweise auch Speicher, Regelung, Abgas- und Hydraulikzubehör bzw. eine Solaranlage. Abgesehen von einem bestehenden Wartungsvertrag ist die Voraussetzung für dieses Angebot, dass alle verbauten Komponenten Wolf-Produkte sind und die Inbetriebnahme von einem Fachhandwerker oder dem Werkskundendienst durchgeführt wurde. Detaillierte Informationen zur 5-Jahre-Systemgewährleistung gibt es im Internet unter www.wolf-heiztechnik.de.




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Datum: 12.11.2012 - 15:10 Uhr
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