Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Steuerrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Steuerrecht

ID: 761537

Steuerpflichtiger Pokergewinn



(firmenpresse) - Grundsätzlich müssen Glücksspielgewinne in Deutschland nicht versteuert werden. Nimmt aber ein Spieler jahrelang an Pokerturnieren teil und erzielt Preisgelder in sechsstelliger Höhe, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit ansehen, deren Gewinn zu versteuern ist. Dies entschied nach D.A.S. Angaben das Finanzgericht Köln.
FG Köln, Az. 12 K 1136/11


Hintergrundinformation:
Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass Glücksspielgewinne im ersten Jahr von der Steuer befreit sind. Wahr ist: Gewinne aus dem Glücksspiel - zum Beispiel beim Lotto, Toto, Roulette oder am Geldspielautomaten - sind in Deutschland grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Denn sie passen in keine der bekannten Einkunftsarten und gelten auch nicht als steuerpflichtige Schenkung. Erst, wenn der erfolgreiche Spieler seinen Gewinn anlegt, muss er für die Zinsen wieder Steuern bezahlen. Dies gilt selbstverständlich auch für das erste Jahr - eben für jeden Zeitraum, in dem das gewonnene Kapital etwas abwirft. Der Fall: Ein Flugkapitän hatte über mehrere Jahre hinweg regelmäßig an Pokerturnieren teilgenommen. Offenbar mit viel Glück und undurchschaubarem "Pokerface", denn seine Preisgelder waren sechsstellig. Zu seiner Überraschung erhielt er vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Die Behörde sah seine Einkünfte aus den Pokerspielen als gewerbliche Einkünfte an. Damit passten diese ins Schema der herkömmlichen Einkunftsarten - und unterlagen der Einkommenssteuer. Der Spieler ging gegen den Steuerbescheid gerichtlich vor. Das Urteil: Vor dem Kölner Finanzgericht wurde nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung intensiv über die Frage gestritten, ob Erfolg beim Pokern vom Glück oder vom Können abhängt. Das Gericht tendierte mehr zum Können. Es komme hier nicht auf das Glück und die Möglichkeiten eines durchschnittlichen Spielers, sondern auf die des Klägers an. Nehme ein Spieler jahrelang an namhaften Turnieren teil und erziele aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten regelmäßig Gewinne, könne man dies wie eine selbstständige berufliche Tätigkeit behandeln. In diesem Fall seien die Preisgelder wie Gewinne aus einem Gewerbebetrieb zu versteuern.


Finanzgericht Köln, Urteil vom 31.10.2012, Az. 12 K 1136/11
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ärzte und Krankenkassen verspielen Chance für mehr Biosimilars in Deutschland Der Tagesspiegel: Jusos fordern von Steinbrück klare Aussagen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.11.2012 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 761537
Anzahl Zeichen: 2290

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 341 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Steuerrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z