Pflegezusatzversicherung - Notwendige Ergänzung zur Pflichtversicherung

Pflegezusatzversicherung - Notwendige Ergänzung zur Pflichtversicherung

ID: 762141

Schon lange reichen die Leistungen der Krankenkasse im Pflegefall nicht aus. Eine Pflegezusatzversicherung hilft den Lebensstandard zu erhalten.



Notwendige Ergänzung zur Pflichtversicherung - eine PflegezusatzversicherungNotwendige Ergänzung zur Pflichtversicherung - eine Pflegezusatzversicherung

(firmenpresse) - Pflegezusatzversicherung schließt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich nach den sogenannten Pflegestufen, die den jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit wiederspiegeln sollen. Die jeweilige Einstufung richtet sich wiederum nach der Dauer der täglichen Pflege. In der ersten Pflegestufe wird ein allgemeiner Pflegebedarf von 90 Minuten täglich zugrunde gelegt, wobei die Grundpflege mit 45 Minuten veranschlagt wird. In der Pflegestufe III werden dagegen diejenigen Hilfsbedürftigen eingestuft, die einen gesamten Pflegebedarf von 5 Stunden am Tag sowie eine Grundpflege von 4 Stunden aufweisen.
Versicherte erhalten in diesen Fällen Leistungen sowohl bei stationärer wie auch bei häuslicher Pflege. Doch obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung die Notwendigkeiten im Pflegefall abdecken möchte, reichen die Zahlungen oft nicht annähernd zur Deckung der tatsächlichen Kosten aus. Dies kann nur eine Pflegezusatzversicherung leisten.
Wem zu Beginn des Jahres die Pflegestufe I zugesprochen wurde, der erhielt bei Inanspruchnahme häuslicher Pflege gerade einmal 235 EUR im Monat. In der Pflegestufe III wird der häusliche Pflegeaufwand mit 700 EUR ebenfalls nur unzureichend honoriert. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet, erhöhen sich die Leistungen respektive auf 450 und 1.550 EUR. Zahlungen, die große finanzielle Lücken hinterlassen. Denn Schwerstpflegebedürftige in Stufe III müssen mehr als 3.000 EUR für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim aufbringen. Wer sich nicht mit einer absoluten Grundversorgung zufrieden geben möchte, sollte dringend den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen.
Alle wichtigen Informationen können der Seite www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com entnommen werden.

Verschiedenen Arten der Pflegezusatzversicherung stehen zur Auswahl



Nur eine private Pflegezusatzversicherung schützt die eigenen Vermögenswerte und den Lebensstandard des Versicherten und seiner Kinder. Mit einer solchen Absicherung lassen sich hohe Eigenbeteiligungen vermeiden und so von einer finanziellen Entlastung profitieren. Zahlungen werden hierbei lebenslang erbracht. In welcher Form die Versorgungslücke geschlossen werden soll, bleibt dem Versicherten selbst überlassen. Fällt die Entscheidung zugunsten eines Pflegekostentarifs, werden sämtliche nachgewiesenen Pflegekosten, welche nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet werden, übernommen. Somit steht einer stationären Unterbringung im Pflegeheim nichts mehr im Wege. Die Kosten werden unabhängig von der Pflegestufe selbst dann in voller Höhe übernommen, wenn die Entwicklung der Kosten weiterhin steigend verlaufen sollte. Flexibilität verspricht dagegen eine Pflegezusatzversicherung in Form eines Pflegetagegeldtarifs. Der Versicherte kann dabei die Höhe des maximalen Tagegeldes individuell festlegen. Rechnungen müssen nicht vorgelegt werden, so dass über das Tagesgeld jederzeit frei verfügt werden kann. Alternativ kann die Pflegezusatzversicherung auch als Pflegerentenversicherung vereinbart werden, welche im
Pflegefall eine fest vereinbarte Rente in monatlichem Rhythmus ausbezahlt. Die Leistungen zwischen den einzelnen Versicherern sind teils sehr unterschiedlich. So ist etwa nicht jeder Anbieter einer Pflegezusatzversicherung bereit, im Falle einer Pflegebedürftigkeit auf die Fortsetzung der Beitragszahlung zu verzichten.
Auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com ist ein Tarifvergleich zur Pflegezusatzversicherung schnell und kostenlos möglich.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der "Verbraucher-Schutz-Plakette®" dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.



PresseKontakt / Agentur:

continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
marketing(at)continoa.de
+49 (0) 821-2527878
http://www.continoa.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Geschlossene Immobilienfonds: 40 von 58 Fonds fallen durch Wurzel- und Parodontosebehandlung - Betroffene gehen oft leer aus
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.11.2012 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 762141
Anzahl Zeichen: 3911

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Helge Fétz
Stadt:

Neusäß


Telefon: +49 (0) 821-2527878

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 268 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflegezusatzversicherung - Notwendige Ergänzung zur Pflichtversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

continoa GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? ...

Zahnzusatzversicherung deckt gesetzliche Versorgungslücken Die gesetzliche Krankenkasse leistet lediglich Zahlungen für die sogenannte Regelversorgung. Alle Kosten, die über diese Minimalabsicherung hinausgehen, sind nicht mehr im Leistungskata ...

Lohnt sich der Wechsel einer Zahnversicherung? ...

Leistungen einer Zahnversicherung oft ungenügend Statistiken verdeutlichen, dass eine große Anzahl an Verbrauchern über eine Zahnversicherung verfügt, welche die Kosten für Zahnersatz und Zahnvorsorge in nicht angemessenem Maße abdeckt. Oftm ...

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll? ...

Zahlreiche Leistungen werden gesondert abgerechnet Die gesetzlichen Krankenkassen decken lediglich die medizinische Grundversorgung durch einen Zahnarzt ab. Dies bedeutet, dass der Patient sämtliche Kosten, die über die gesetzliche Regelversorgu ...

Alle Meldungen von continoa GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z