Frauenquote light darf von der Bundesregierung nicht weiter torpediert oder verwässert werden
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Frauenquote light darf von der Bundesregierung nicht weiter torpediert oder verwässert werden
Die Entscheidung der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsratsposten bei den 5.000 börsennotierten Unternehmen ist zu begrüßen. Dies ist in jedem Fall als Schritt in die richtige Richtung zu werten.
Allerdings ist es unverständlich, dass der Vorschlag nicht für die Vorstände der Unternehmen gelten soll, sondern nur für die Aufsichtsratsposten. Nun kommt es vor allem auf die schnelle Umsetzung der Entscheidung in den Mitgliedsländern an. Hier ist es notwendig, dass die Blockadehaltung einiger Länder, allen voran Deutschland, aufgegeben wird, damit die Quote schnell Wirkungsmacht entfalten kann.
Merkel und Schröder dürfen diese Frauenquote light nicht weiter blockieren oder verwässern.
Das betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Strafen bei Verstoß gegen die Quote, die jetzt von den Ländern entschieden werden muss.
Hier sollte auf EU-Justizkommissarin Redings ursprüngliche Forderungen eingegangen werden. Nur bei konkreter nationaler Umsetzung und Kontrolle der Quote kann diese zu einer spürbaren Veränderung in den Unternehmensstrukturen führen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Frauenquote nicht total verwässert wird!
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Datum: 14.11.2012 - 14:15 Uhr
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